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Donnerstag, 1. April 2021

Abmahnwarner warnt auch vor Marc Redel

 

Abmahnwarner warnt auch vor Marc Redel

Abmahnwarner gibt es mittlerweile in vielfacher Form im Internet !

Teilweise sieht es so aus, als hätten die Urheber, überwiegend Rechtsanwälte, nichts anderes zu tun, als den ganzen Tag vor der Tastatur zu sitzen und neue Fälle einzugeben.

Eine dieser vielen Warnungen im Jahr 2017 betraf den Verein VDAK e.V. in Recklinghausen, der vom Vorstandsvorsitzenden Marc Redel geleitet wird.

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-vdak-verein-deutscher-und-auslaendischer-kaufleute.html

Da hiess es:

"Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V., handelnd unter „VDAK Aktiver Gewerbeschutz“, Halterner Str. 32, 45657 Recklinghausen, vertreten durch Marc Redel und Gabi Neander, vor.

Mit der durch den 1. Vorsitzenden Marc Redel unterzeichneten Abmahnung macht der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch in eigenem Namen geltend. Dem abgemahnten eBay-Händler wird ein Wettbewerbsverstoß durch die angeblich unzulässige Werbung mit Garantien vorgeworfen. Dadurch handele er gemäß 5a UWG wettbewerbswidrig und sei in dem mit der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderten Umfang unterlassungspflichtig. Eventuelle Wettbewerbshandlungen der Angestellten oder Beauftragten seien dem Empfänger der Abmahnung zuzurechnen.

Die Berechtigung zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche folge aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, so der VDAK seiner Abmahnung weiter. Zu seinen bundesweiten unmittelbaren Mitgliedern sollen Unternehmen, Firmen und Freiberufler zählen, die in repräsentativem Umfang Leistungen gleicher und verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Zudem sollen dem Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. auch andere am Wirtschaftsleben beteiligte Vereine, Verbände, Innungen und Kammern mit ihrerseits mehreren tausend gewerblichen Mitgliedern angehören.

Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. zurückzusenden. Der Abmahnung liegt eine solche Erklärung im Entwurf vorformuliert bei, nach der der abgemahnte Onlinehändler eine Vertragsstrafe zu Gunsten des VDAK von 1.500,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs versprechen soll.

In diesem Zusammenhang weist der „Abmahnverein“ auch noch darauf hin, dass der Abgemahnte im eigenen Interesse gehalten und nach der Rechtsprechung verpflichtet sei, auf die Abmahnung zu antworten, auch wenn er die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung ablehnen sollte.

Letztlich sei der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichtet, Abmahnkosten in Höhe von 142,80 € an den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zu zahlen.

Im konkreten Fall konnten wir – ungeachtet der Sach- und Rechtslage im Übrigen – unter keinen Umständen empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzureichen, da sie über das zur Beseitigung einer angeblichen Wiederholungsgefahr Erforderliche weit hinausgeht. Empfänger einer solchen Abmahnung sollten die Forderungen daher kritisch unterprüfen und vor dem Hintergrund, dass strafbewehrte Unterlassungserklärungen zeitlich unbefristet gültig bleiben, in jedweden Zweifelsfällen fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.



UPDATE 05/2017: Weitere Abmahnungen des VDAK

Uns gehen derzeit beinahe täglich weitere Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zu. Zu einem Großteil wird in diesen Abmahnungen seitens des VDAK eine angeblich unzulässige Garantierwerbung (z.B. 1 Jahr Herstellergarantie) beanstandet."

Quelle: https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-vdak-verein-deutscher-und-auslaendischer-kaufleute.html

Auch der Händlerbund befasste sich mit den  von Marc Redel unterzeichneten Abmahnungen.

Da hiess es:

"

Abmahngründe des VDAK e.V.

Der 1994 gegründete Verein dient dem Hauptzweck die Interessen seiner über 2.000 Mitglieder zu vertreten und unlauteren sowie kriminellen Geschäftspraktiken den Kampf an zusagen. Nicht wie manchmal üblich, geht der VDAK konkreten Beschwerden nach, sondern sucht nach einem bestimmten Fehler in Online-Shops. Dazu gehört unter anderem die Werbung mit Garantien.

Werben Sie mit Hersteller-Garantien als Online-Händler, dann ist die Angabe der Garantiebedingungen erforderlich. Schlussfolgernd empfehlen wir unseren Mitgliedern diese Informationen zwingend in Ihrem Shop zu hinterlegen, um nicht in die Abmahnfalle der VDAK zu tappen. Andernfalls müssen Sie mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung einer Kostenpauschale von ca. 142 Euro rechnen.  "#

Quelle:

https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/hilfe-bei-abmahnung/abmahnanwaelte?trcde=SiXwEZ028r&gclid=CjwKCAjw3pWDBhB3EiwAV1c5rLZ9TNC0ZSJzHjAbcm4ksHcZWb0A-tA-l7qkmhLTRd60rocbZQIKFBoCw7EQAvD_BwE

 

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Bochum unter dem Aktenzeichen 38 Js 38 / 21 gegen Marc Redel und andere Täter wegen des Verdachts des Betruges in Zusammenhang mit diesen Abmahnungen ermittelt.

Es besteht der Verdacht, daß dieser Marc Redel mit seinem VDAK e.V. eigentlich insolvent war und dann aus reiner Geldnot mit den Abmahnungen begonnen hat.

Und das wäre eindeutig rechtsmissbräuchlich.

Mittlerweile hat sich das Ehepaar Marc Redel / Gabi Neander offenbar auch getrennt, im Rahmen der Trennung sind auch viele insbesonders für den Vorstandsvorsitzenden negativen und belastenden Fakten öffentlich geworden.

Wenn sich der Verdacht auf das rechtsmissbräuchliche Vorgehen bei diesen Abmahnungen durch den Vorstandsvorsitzenden Marc Redel bestätigen sollte dann geht es um ca. 2000 Abmahnungen.

Wir werden die Sache auf jeden Fall im Auge behalten und weiter berichten.

CEK e.V.

Mittwoch, 31. März 2021

Ermittlungsverfahren gegen Marc Redel Recklinghausen

 

Ermittlungsverfahren gegen Marc Redel Recklinghausen


Ermittlungsverfahren gegen Marc Redel Recklinghausen

Unter dem Az.: 38 Js 38 / 21 wird aktuell gegen Marc Redel und andere vom VDAK e.V. aus Recklinghausen wegen des Verdachts des Betruges ermittelt.

Das wurde von Frau Staatsanwältin Stahlschmidt am 15.3.2021 mitgeteilt.

Dienstag, 9. Februar 2021

Partnergesellschaft Weiss und Partner

 Vorweg ein Witz;

Frage: Woran erkennen Sie, dass ein Anwalt lügt ?

Antwort: Seine Lippen bewegen sich !

_________________________________________________________


Zum Thema Anwaltswerbung wurde schon viel geschrieben. Auch an den deutschen Gerichten ist das immer wieder einmal ein Thema.

Derzeit auch am Amtsgericht unter dem Az.: 7 C 46/21 in Esslingen.

Dort wurde nämlich eine sehr schöne Klage gegen die Partnergesellschaft Weiss und Partner eingereicht.

Mit dieser Klage will ein Kläger aus dem Ruhrgebiet den Herren dieser Anwaltsgesellschaft es untersagen lassen, Details über ein Abmahnverfahren unter ihrer Domain www.Ratgeberrecht.eu ins Internet zu stellen.

Unter dieser Domain finden sich zig Berichte über Abmahnverfahren in Deutschland.

Teilweise hat die Anwaltsgesellschaft wohl mit diesen Abmahnverfahren zu tun, grösstenteils aber eben nicht.

Sie schreibt aber trotzdem über diese fremden Verfahren, alles nur mit der Zielsetzung, neue Mandate für die eigene Kanzlei zu generieren.

Dumm ist nur, dass so etwas gesetzlich unzulässig ist.

Siehe: 

BGH IZR 207/19 vom 21.01.2021

BGH IZR 183/03 vom 18.05.2005

OLG München 6 U 4123 / 99

OLG Köln 6 U 64 / 02

OLG Hamburg 3 U 34 / 02

Anwälte sollten die Rechtsprechung ja eigentlich kennen !

Aber was tut man als Anwalt nicht alles um an das Geld anderer Leute zu kommen ?

Das AG Esslingen hat den Streitwert auf 10 000 EU festgesetzt, damit geht die Sache zum Landgericht.

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob andere Geschädigte dieser Partnergesellschaft jetzt ebenfalls eine Klage einreichen werden oder sich der bereits eingereichten Klage anschliessen.

Wir werden weiter berichten !

Dienstag, 13. Mai 2014

EUGH gegen Google

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.

Sonntag, 11. Mai 2014

Neuer Pranger in Schweden

Anfang dieser Woche ist in Schweden die Seite lexbase.se ans Netz gegangen. Darauf werden angeblich alle Straftäter des Landes gelistet – inklusive Namens- und Umgebungssuche. Berichten zufolge sind die Daten jedoch weder vollständig noch korrekt, weshalb sich zunehmend Kritik an der Seite in Schweden regt. Nach Todesdrohungen ist der Sprecher der Seite bereits zurückgetreten.

In Schweden sind Daten, die die Regierung über einen Bürger speichert, grundsätzlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich einsehbar. Daraus wollten die Betreiber von lexbase.se offenbar Kapital schlagen und haben eine Seite auf die Beine gestellt, auf der Nutzer jeden beliebigen Namen auf Vorstrafen überprüfen können. Eine Karte visualisiert zudem bekannte Straftäter im Umfeld. Darüber hinaus bieten die Betreiber eine App für iOS an, die es dem Anwender ermöglicht, Warnungen vor Straftätern in der Umgebung zu erhalten.
Wie die Nachrichtenseite The Local berichtet, haben Datenschützer in Schweden jedoch erhebliche Bedenken und gehen davon aus, dass trotz des Informationsfreiheitsgesetzes in diesem Fall die Rechte auf Privatsphäre des Einzelnen verletzt werden. Besonders hilfreich für die Argumentation der Datenschützer ist dabei der Umstand, dass, wie The Local berichtet, fehlerhafte Einträge auf lexbase.se vorhanden sind, die Personen als verurteilte Straftäter ausweisen, obwohl sich die betroffenen Personen bislang keines Vergehens schuldig gemacht haben.

BETREIBER HABEN SELBST DRECK AM STECKEN

Der Betreiber und Initiator der Seite, Jonas Häger, hat natürlich mit dem Projekt nur die besten Absichten, behauptet er selbst. Wie sein Sprecher und Anwalt sagt, befriedige die Seite lediglich das Bedürfnis der Bürger nach Sicherheit und Information. Beispielsweise könnten Frauen vor einem Date überprüfen, ob sie sich nicht auf dem Weg zu einem Treffen mit einem Vergewaltiger befinden. Weiter berufen sich die Betreiber auf die Neutralität von Information, weshalb sie sich nicht für den Missbrauch der Daten verantwortlich sehen. Laut dem Bericht von The Local ist der Sprecher der Seite mittlerweile von seinem Posten zurückgetreten, nachdem er Todesdrohungen gegen seine Person erhalten habe. Nachdem die Seite am Monat live ging, war lexbase.se angeblich über mehrere Stunden nicht erreichbar – der Andrang sei einfach zu groß gewesen.

Die Datenschützer Schwedens sind jedoch der Überzeugung, dass die Seite nicht lange am Netz bleiben werde, auch wenn bis dahin erheblicher Schaden verursacht werden könne. Falsche Einträge haben das Potenzial, das Leben Unschuldiger oder ehrlich resozialisierender Straftäter erheblich zu schädigen und kämen dem Tatbestand der Verleumdung gleich. Nicht ganz unbeachtet sollte auch der Umstand bleiben, dass Jonas Häger selbst auch nicht gerade eine weiße Weste trägt. Seit 2007 zahlt der Mann angeblich keine Steuern mehr, was er durch seinen Sprecher mit einem längeren Segeltrip begründen ließ.

Mittwoch, 5. Februar 2014

Strafanzeigen gegen Merkel und Co

Presseschau - Für Sie gelesen:

Strafanzeige gegen Merkel

 ·  Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu. 

Quelle:  FAZ

Strafanzeige gegen Bundesregierung

Mit einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wollen der Chaos Computer Club (CCC), die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein Digitalcourage den öffentlichen Druck im NSA-Skandal erhöhen. Die Anzeige richtet sich gegen die Bundesregierung sowie gegen hochrangige Mitarbeiter und Verantwortliche der Geheimdienste.
Die Bürgerrechtsgruppen werfen der Bundesregierung vor, mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und Daten an diese Behörde weitergegeben zu haben. Zudem bemühe sich die Bundesregierung nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an.

Donnerstag, 21. November 2013

Unrecht-Namen-Volkes

Buchvorstellung: Unrecht-Namen-Volkes Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat. Ein haarsträubendes Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines "Opfers" die Fakten verkennen. Sabine Rückert erzählt eine unglaubliche und doch wahre Geschichte: die des ersten Justizirrtums in Deutschland, der aufgrund journalistischer Nachforschungen aufgedeckt wurde. In den Jahren 2001/2002 recherchiert die Gerichtsreporterin der Zeit die Fälle nach und erkennt: Die Frau lügt. Ein Rechtsanwalt nimmt sich der unschuldig Verurteilten an und erwirkt nach langem Kampf gegen die Strafjustiz den Freispruch - da haben die beiden Männer ihre Haftstrafen schon abgesessen und stehen vor dem Ruin. http://www.amazon.de/Unrecht-Namen-Volkes-Justizirrtum-Folgen/dp/3455500153 Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 10. November 2013

Bankkonto gesucht ?

Sie brauchen ein Konto ? Eine Bankkarte ? Hier wird Ihnen geholfen !

Betrug mit Solarpark - Angeboten

Betrug mit Solarpark - Angeboten
Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ... Solarpark-Betrug: Kulmbacher Anwalt sitzt in U-Haft Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ein. Am späten Nachmittag hat die Ermittlungsrichterin der dortigen Wirtschaftsstrafkammer Untersuchungshaft angeordnet. Der 43-jährige Jurist soll Anleger, die in Solarparks investieren wollten, um rund eine Million Euro geprellt haben. Mehr lesen Sie hier Auch interessant: http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/photovoltaik-betruger-verursachte-millionenschaden-1.2200865

Sonntag, 10. März 2013

Hedgefonds-Manager Homm in Florenz in Haft


Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: 


Hedgefonds-Manager Homm in Florenz in Haft

Rom (dpa) - Der mutmaßliche Millionenbetrüger und ehemalige Hedgefonds-Manager Florian Homm sitzt nach fünf Jahren Flucht in Italien in Haft. Der 53-Jährige sei bei einem Besuch der Uffizien in Florenz festgenommen worden, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag.


weiter lesen: www.gmx.net/themen/finanzen/wirtschaft/34a95ri-hedgefonds-manager-homm-florenz-haft#.A1000146

Donnerstag, 7. März 2013

Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011


Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011

12.12.2012 Pressemitteilung Nr. 40/2012
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass sich stromintensive Unternehmen für das Jahr 2011 nicht von den Netzentgelten befreien lassen können.
Seit dem 04.08.2011 ist § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20 % des Haushaltskundenstrompreises aus (Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur). Auf Antrag können sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen.
Die für die Netzbetreiber entstehenden Einnahmeausfälle werden ab dem Jahr 2012 dadurch ausgeglichen, dass die an sich von den stromintensiven Betrieben zu zahlenden Netzentgelte bundesweit auf die übrigen Endkunden umgelegt werden. Anders als ab dem Jahr 2012 werden für das Jahr 2011 aufgrund entstehender Abrechnungsschwierigkeiten die Netzkosten aber nicht bundesweit umgelegt. Vielmehr werden die Einnahmeausfälle 2011 von den Endverbrauchern desjenigen Netzbetreibers getragen, über den das jeweilige stromintensive Unternehmen seinen „netzkostenfreien“ Strom bezogen hat.
Die Bundesnetzagentur hatte Unternehmen die Befreiung rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Das als Landesregulierungsbehörde zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hatte einem Düsseldorfer Mobilfunkbetreiber die Befreiung hingegen erst ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen waren, hier am 12.12.2011. Die Landesregulierungsbehörde entscheidet dann über die Befreiung von Entgelten, wenn das Unternehmen seinen Strom von einem Netzbetreiber bezieht, an dessen Netz bis zu 100.000 Kunden angeschlossen sind.
Mit ihrer Beschwerde begehrt das Mobilfunkunternehmen die Befreiung von den Netzentgelten nicht nur ab Mitte Dezember 2011, sondern für das gesamte Jahr 2011 in Höhe von mehr als 500.000 Euro. Aus Sinn und Zweck der Regelung ergebe sich, dass Unternehmen auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 befreit werden sollten. So seien die Freistellungsgrenzen auf das Kalenderjahr bezogen.
Der 3. Kartellsenat hat heute entschieden, dass hier eine weitergehende Befreiung von den Netzentgelten für das gesamte Jahr nicht in Betracht komme und im Übrigen stromintensive Unternehmen sich grundsätzlich erst ab dem 01.01.2012 vollständig von den Netzentgelten befreien lassen könnten. So habe der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz schon keine rückwirkende Geltung der Netzentgeltbefreiung angeordnet. Außerdem sei mit der Einführung der vollständigen Befreiung von den Netzentgelten ein bundesweiter Umlagemechanismus der Einnahmeausfälle eingeführt worden. Dieser bundesweite Ausgleich sei aber für das Jahr 2011 schon aus abrechnungstechnischen Gründen praktisch nicht mehr umsetzbar gewesen.
Der Senat hatte ferner im November 2012 in zwei Eilverfahren Bedenken geäußert, ob die vollständige Befreiung von den Netzentgelten überhaupt auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe (vgl. die Pressemitteilung Nr. 35/2012 vom 14.11.2012).
Die heutige Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung möglich.
Beschluss vom 12.12.2012, Aktenzeichen VI-3 Kart 46/12 (V)
Düsseldorf, 12.12.2012
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4971-411
Fax 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Freitag, 1. März 2013

Stalking und kein Ende


Stalking und kein Ende

Unsere Stalker geben nicht auf.

Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.

Die letzten massiven Internetverleumdungen stammten bekanntlich vom Dezember 2012.

Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.

Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure  auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.

Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.

Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.

Wir erinnern uns:

In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga  bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet  und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.

Was ist noch alles zu erwarten ?

Wird er etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?

Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.

Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte.  Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.

Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 26. Februar 2013

Stalking und kein Ende __________________________ Unsere Stalker geben nicht auf. Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen un Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden. Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure , auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile vertreiben. Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Reinhard Göddemeyer: Stalking und kein Ende.

Reinhard Göddemeyer: Stalking und kein Ende. Unsere Stalker geben nicht auf. Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen un Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden. Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure , auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile vertreiben. Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Montag, 25. Februar 2013

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck) Auch Videos von Einsätzen werden dringend gesucht. Freundliche Zuschriften bitte an R.Göddemeyer PF 1135 45739 Oer Erkenschwick per mail an: Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Pressemitteilung vom 21.02.2013 ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseitenbetreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen. Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT-Unternehmen. Negative Feststellungsklage gibt IT-Unternehmen Recht Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen. Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu

Freitag, 22. Februar 2013

Strom wird wieder teurer !

Strom wieder teurer ? 100 % Öko Strom für unter 20 Cent / kwh ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2500kwh = 48,45 E/monatlich und 4500 kwh = 81,61 Emonatlich Wechseln Sie jetzt ! Energieberatung Udo Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788401 Mob.:0157 83291492 (Zweites Standbein für Selbstständige: Vertriebsmitarbeiter gesucht, Bewerbung bitte per Mail an w-2012@gmx.de oder redaktion-sachbearbeitung@gmx.de)

Donnerstag, 21. Februar 2013

berlin-online: 6 Jahre unschuldig gesessen

berlin-online: 6 Jahre unschuldig gesessen: Thomas Evers hat nachweislich 6 jahre unschuldig in der JVA Hamm gesessen und wartet jetzt, 3 Jahre nach seiner Haftentlassung, immer noch a...

Montag, 18. Februar 2013

Sind unsere Politiker alle nur gaga ?

Deutschland hat ca 10 Millionen arme Menschen. In Deutschland arbeiten ca. 40 Millionen Menschen. Dies sind Menschen, die teilweise ALG II beziehen (ca 4 Millionen )und das sind Menschen, die gehen Vollzeit arbeiten und können trotzdem vom erzielten Verdienst den Lebensunterhalt nicht bestreiten. Bundesweit geht der Trend zum Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen, bundesweit entstehen immer mehr 400 Euro Jobs, überall brummen die Niedriglöhne. In Europa sind ca. 27 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, in Spanien und Griechenland mehr als in Frankreich oder den Niederlanden. Und was wollen unsere Politiker ? Wachstum - Wachstum - Wachstum !!! Angesichts dieser Zahlen kann man nur vermuten, dass unsere Politiker einen kleinen Dachschaden haben, denn wie soll Wachstum diese gravierenden Beschäftigungsprobleme lösen ? Was soll wachsen ? Ist die Hoffnung jetzt Asien ? Sollen die Chinesen den europäischen Müll kaufen ? Bei den Fahrzeugen ist es ja schon soweit. VW verkauft mehr Fahrzeuge in Asien als in Deutschland. Aber wann ist der Markt dort gesättigt ? Wie geht es dann weiter ? Unseren Politikern kann es egal sein, die sitzen mit Ihren Renten, Diäten usw. im Trockenen, Eurer Urmel

Samstag, 16. Februar 2013

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht: Reichen Ihnen am Anfang 80 Euro je Arbeitstag ? Das ist der Normalverdienst für Neulinge im Stromvertrieb. Jeder Mensch benötigt Strom ! ...

Dienstag, 12. Februar 2013

Ist die Targobank eine Gangsterbank ?

Lehmann Bankenpleite und kein Ende Auch wenn die Targo Bank den Namen City Bank komplett getilgt hat so hören die rechtlichen Streitigkeiten nicht auf. Wie der WDR heute berichtete hat die Targo Bank erneut eine juristische Niederlage erlitten. In der Sache ging es um 60 000 EURO, die ein Ehepaar aus Bünde angelegt hatte und die 2008 im Sog der Lehmann Bankenpleite verlorengingen. Jetzt stellte sich im Prozess am Landgericht Bielefeld (Az. 5 O 136/10) heraus, daß die Finanzberaterin der City Bank seinerzeit ein automatisches Computerprogramm benutzt hatte, um das Ehepaar zu "beraten". Eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erfolgte nicht. Das sahen die Bielefelder Richter im vorliegenden Fall als völlig unzureichend an. Da half auch nicht, daß die Finanzberaterin während der Beratungsphase den Kunden eine Geburtsnachricht über die Geburt der eigenen Tochter schickte, mit der sie wohl die Vertrauensbasis stärken wollte. Der Jurist Matthias Keunecke aus Hannover hatte die juristische Bearbeitung dieses Falles übernommen. Auch mit diesem Urteil hat sich wieder herausgestellt, daß die im Jahre 2008 von Reinhard Göddemeyer in Kooperation mit Fachanwälten initiierte Geschädigtenhilfe sehr sinnvoll gewesen ist. Obwohl man auch in diesem Fall sagen muss, daß die Targo Bank noch immer in die nächste Instanz gehen kann. Die Bank hat bekanntlich einen langen Atem, die Entscheidung der Bank bleibt abzuwarten. Reinhard Göddemeyer Weitere Urteile sind auf der Homepage der Anwaltskanzlei veröffentlicht

Agentur-E-Media -: Lehmann Bankenpleite und kein Ende

Agentur-E-Media -: Lehmann Bankenpleite und kein Ende: Auch wenn die Targo Bank den Namen City Bank komplett getilgt hat so hören die rechtlichen Streitigkeiten nicht auf. Wie der WDR heute beric...