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Stalking

Stalking § 238 a STGB

Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand (in Deutschland als „Nachstellung“) und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.


Die offizielle präventivpolizeiliche Definition in Deutschland lautet:
„Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.“



Quelle / Volltext Wikipedia 

2 Kommentare:

  1. Bitte sehr sehr sehr aufpassen! Finyaprofil "Annijs" (Frau Annika Jule Speck) aus Lentförden laut Staatsanwaltschaft Schleswig Holstein eine Hackerin die über Handynummern auf sehr starke Art und Weise WhatsApp etc. mitlesen, Handys abhören, jede gesprochene Wort wird aufgenommen und Sie durch die Handykamera beobachten. Standorte sofort wissen usw.

    Private PCs werden dadurch automatisch überwacht, und von der Hackerin Morddrohungen vor die eigene Haustür gelegt, und die brechen sogar in die eigene Wohnung ein.

    Bitte Vorsicht! Sollten Sie diese Person kennen, dann teilen Sie es bitte bei der Polizei mit.

    2 Personen aus Norderstedt erleben gerade die Hölle durch diese Person.

    Vielen Dank

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    1. ......sofort diesen Kommentar löschen. Die namentlich genannte Person ist meine Tochter und genauso Opfer dieser merkwürdigen Geschichte.Weder Staatsanwaltschaft noch Polizei hat gegen sie ermittelt. Sollte dieser Kommentare nicht schnellstens gelöscht werden wird von unserer Seite eine Anzeige wegen Verleumdung folgen.

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