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Sonntag, 30. September 2012

Skandalbanker gibt Geld frei


Skandalbanker gibt Geld frei

Gribkowsky entschädigt die Landesbank in München.


 Ex-Bayern-LB-Vorstand Gerhard Gribkowsky rückt nach langem Zögern sein Millionenvermögen heraus. Von seiner Münchner Gefängniszelle aus hat der 54-Jährige dafür gesorgt, dass die Bayern-LB auf seinen Besitz zugreifen kann – und damit für den Schaden entschädigt wird, den er der Bank durch sein Formel-1-Geschäft mit Rennchef Bernie Ecclestone eingebrockt hat. Durch die Wiedergutmachung kann Gribkowsky auf eine kürzere Haftdauer hoffen. Die schwer geplagte Landesbank kann das Geld gut gebrauchen: Es geht um 30 Millionen Euro – von einem Stiftungsvermögen im Ausland über Immobilien bis hin zu 900 Flaschen Wein. Allein der Verkauf von Gribkowskys Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald könnte sechs Millionen Euro bringen. In den kommenden Jahren hätte Gribkowsky ohnehin nicht dorthin zurückkehren können. Vor drei Monaten war er zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld von Ecclestone kassiert und nicht versteuert hatte.

Quelle / Volltext : BZ

schlanerismus-online: Meinungen zu Knut-Willi Schlanert


Meinungen zu Knut-Willi Schlanert

pauli68: schreibt zu unserem Freund Knut-Willi Schlanert folgendes:

Schön das du hirnkranker  Arbeitsscheuer  Sozialschmarotzer die Dokumente, die sich jeder selber besorgen kann wenn er sie braucht ins Netz stellst,  und dokumentierst wie korrekt Gettner arbeitet.
Deine unsinnigen Fragen interessieren doch keinen!
Du faule Sau solltest dich lieber um Arbeit als um seriöse  Leute kümmern.
Aber du kannst nachdem du dein  E. Laden in die Pleite gefahren hast, nur der Gesellschaft
auf der Tasche liegen und andere die du nicht mal kennst versuchen, zu deformieren
Du bist eben nur Abschaum, sowas gehörst ins Arbeitslager, was es leider nicht mehr gibt.
Sammel nur weiter, aber offensichtlich bis du nicht mal in der Lage die Dokumente zu verstehen. Was  soll man schon v. einen anerkannten   Stalker  verlangen  auser Schwachsinn.

Quelle:http://ketziner.freie-worte.net/gksmf39/index.php?topic=30.0;wap2

Agentur-E-Media -: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen G...

Agentur-E-Media -: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen G...: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google Mosley contra Google: Der ehemalige Präsident des Internationalen Autom...

Agentur-E-Media -: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen G...

Agentur-E-Media -: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen G...: Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google Mosley contra Google: Der ehemalige Präsident des Internationalen Autom...

Samstag, 29. September 2012

Der Malleus Maleficarum x.2012


Alles schon mal da gewesen. Kurzgeschorene Harre- hatten wir schon. Breite Krawatten- hatten wir schon. Schlaghosen- auch schon da gewesen. Dass wir aber die Wiedergeburt des Hexenhammers erleben müssen- das glaubt kein Mensch.
Und dennoch. Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof Nr. 79/12 vom 31.5.2012 ergibt sich ein Sachverhalt, der die Düsternis der Hexenverfolgung in unsere Zeit holt. Ein Richter zur Probe war wohl von der Schuld des Angeklagten derart überzeugt, als dass er diesen zu einem Geständnis bringen wollte. Der Angeklagte gestand seine Schuld aber zunächst nicht ein. Dies erregte den Richter auf Probe und führte zu einem “Verfahrensfortgang” der sich in der Pressenotiz des BGH folgendermaßen liest:
Der Angeklagte (d.i. der Proberichter; d. Verf.) forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: “Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.”, und begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden. Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.
Nach Fortsetzung der Hauptverhandlung gab der damalige Angeklagte alles zu, wurde verurteilt und verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Das Landgericht Kassel sprach den, wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter zunächst frei, der BGH hob dieses Urteil zurecht auf (vrgl. Pressenotiz).
Erschütternt ist, dass im drittenTeil des Hexenhammers, dort unter der vierzehnten Frage nachzulesen ist:
…daß, wenn der in mäßiger Weise peinlich Verhörte die Wahrheit nicht hat gestehen wollen, vor ihm andere Arten von Folterwerkzeugen mit den Worten hingelegt werden, daß er sie aushalten müsse, wenn er die Wahrheit nicht gestehe. Wenn er auch so nicht in Furcht gesetzt oder zur Bekennung der Wahrheit gebracht werden kann, dann wird in seiner Gegenwart das Urteil auf Fortsetzung des peinlichen Verhörs und der Folter (…angeordnet; d.Verf.) [Zitat nach: Sprenger,Insistoris; Malleus Maleficarum; deutsche Übersetzung von J.W.R. Schmidt; WBG 1980; Nachdruck der 1.Auflage von 1906]
Wir sind in unserer Rechtskultur dem Mittelalter mitunter sehr viel näher als wir glauben. So jedenfalls scheint es. Beruhigend ist, dass es noch Staatsanwälte und Gerichte gibt, die derartigem entgegentreten. Aber nicht nur die Justiz, wir alle sind gefordert (siehe auch hier Legal Tribune Online; noch eine Fundstelle im beck-blog)

Donnerstag, 27. September 2012

Der Fall "Dr." Aachen* (JUDr.)

Der Fall "Dr." Aachen* (JUDr.) Der Fall JUDr. Aachen* LG Aachen, Urteil vom 10. Juni 2010 - 1 O 494/09 URL: http://www.rak-hamburg.de/uploads/Urteil_LG_Aachen_JUDr.pdf Der Fall JUDr. Aachen* OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 6 U 109/10 URL: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20109/10 Vgl. URL: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20109/10

Recht - TV: Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang

Recht - TV: Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang: Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang Anwälte gehen zunehmend mit Hilfe von Verbraucherschutzverbänden auf Mandantenfang, die sie se...

Mittwoch, 26. September 2012

«Porno-Pranger» im Abseits: Landgericht Essen stärkt Rechte von Privatpersonen


Porno-Pranger im Abseits

«Porno-Pranger» im Abseits: Landgericht Essen stärkt Rechte von Privatpersonen

MITTWOCH, 26. SEPTEMBER 2012, 16:00 UHR

Essen - Nachrichten - Online - Aus für «Porno-Pranger» ? 
Die Anwaltskanzlei  Urmann und Collegen aus Regensburg, die bundesweit die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer von ihr geplanten Gegnerliste im Internet veröffentlichen. 
Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene aus Dortmund, die von Rechtsanwalt Peters aus Dortmund vertreten wurde und im Termin nicht anwesend war, gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft. 
Das hat das Essener Landgericht am Mittwoch unter Vorsitz von Frau Dr.Lasthövel entschieden (AZ.: 4 O 263/12). 
Nach Ansicht der 4. Zivilkammer würde die Frau dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Da die Kanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Klägerin Sorge haben, dass ihr Name in Zusammenhang mit illegalen Downloads von pornographischen Inhalten gebracht werde, hieß es im Urteil.
Das Verfahren begann pünktlich um 14 Uhr mit der Verlesung und Protokollierung der Anwesenden durch die vorsitzende Richterin. Anwesend waren für die Verfügungsklägerin Rechtsanwalt Henrik Peters aus Dortmund und für die Verfügungsbeklagte 2 Rechtsanwälte der Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, , darunter der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ausserdem waren nur der Pressesprecher des Landgerichtes und Journalisten anwesend
Im Vorfeld hatte Rechtsanwalt Peters für seine Mandantin Prozesskostenhilfe beantragt und diese auch bewilligt  bekommen.Im Termin reichte er noch den letzten aktuellen Schriftsatz im Original ein, den er am 25.9.12 dem Gericht und dem Gegner zugefaxt hatte.
Die Richterin unterbrach daraufhin um 14.06 den Termin, damit die Anwälte von Urmann § Collgen sich mit dem Inhalt des Schriftsatzes vertraut machen konnten.
Um 14.10 Uhr wurde der Termin fortgesetzt.
Die Richterin begann mit der Darstellung des Sachverhaltes. Die beklagte Partei hatte offensichtlich im Auftrag der Erotikbranche auch die jetzige Klägerin im jahre 2000 abgemahnt, ausserdem auch im Jahr 2011, offenbar hatte die heutige Klägerin auch eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann hatte die Veröffentlichung einer Gegnerliste für den 1.9.2012 angekündigt. In auf der eigenen Kanzleihomepage veröffentlichten Pressemitteilungen hatte sie die Veröffentlichung der Gegnerlisten angekündigt, dies war von Medien aufgegriffen worden, einige Medien hatten daraufhin den Begriff Pornopranger geprägt. Es handelte sich dabei um eine Wortschöpfung von Dritten.
Der Rechtsanwalt Peters hatte daraufhin in 8 / 12 eine vorbeugende Unterlassungserklärung von der Kanzlei Urmann verlangt, diese wurde von der Kanzlei Urmann jedoch nicht abgegeben, so dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht wurde, dem das LG Essen wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit im Eilverfahren auch nachgekommen war.
Urmann & Collegen legten dagegen Widerspruch ein, weshalb es jetzt am 26.9.2012 zur Hauptverhandlung kam.
Eine Güteverhandlung wurde abgelehnt, die Vertreter von Urmann & Collegen argumentierten u.a. damit, daß Sie über 600 km angereist wären und auch deshalb eine gerichtliche Entscheidung wünschten.
Diesem Wunsch kam die Kammer dann auch nach.
Die Verfügung aus 8 / 2012 wurde bestätigt, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur gegen die alleinvertetungsberechtigten Gesellschafter / Geschäftsführer von Urmann & Collegen bestätigt wurde.
Tenor:

Im konkreten Fall müsse das Recht auf freie Berufsausübung, das auch die Werbung umfasse, deshalb hinter dem Recht auf Persönlichkeitsschutz zurücktreten.
Der Anspruch der Antragstellerin wurde damit bestätigt, weil eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, die Vorrang hat gegenüber der vom Beklagten im anhängigen Verfahren geltend gemachten Berufsausübungsfreiheit für Rechtsanwälte.
Die Antragstellerin hat nach Ansicht der Kammer ein Recht auf selbstgewählte Anonymität, durch die Veröffentlichung in einer solchen Gegnerliste besteht die Gefahr, dass ein unbefangener Leser den Eindruck bekommt, dass die hier veröffentlichten Personen Pornos konsumiert hätten.
Es bleibt die Frage offen, ob Urmann & Collegen dieses Urteil "schlucken" werden oder eventuell die nächste Instanz (OLG Hamm) anrufen werden. Die Kanzlei kündigte allerdings bereits an, die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten, um dann zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden soll.
Wir werden weiter berichten.

Agentur-E-Media -: Wettbewerbsrecht-online: Termin in Sachen Porno-Pr...

Agentur-E-Media -: Wettbewerbsrecht-online: Termin in Sachen Porno-Pr...: Wettbewerbsrecht-online: Termin in Sachen Porno-Pranger : Heute findet am Landgericht Essen um 14 Uhr im Saal 244 der Termin in Sachen Porno...

Termin in Sachen Porno-Pranger


Termin in Sachen Porno-Pranger

Heute findet am Landgericht Essen um 14 Uhr im Saal 244 der Termin in Sachen Porno-Pranger statt !

News dazu:

Prozess um «Porno-Pranger»: Anwälte wollen Namen veröffentlichen Essen


(dpa/lnw) - Der Streit um den sogenannten «Porno-Pranger» einer Regensburger Anwaltskanzlei beschäftigt heute erneut das Essener Landgericht. Die Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Konsumenten von illegalen Downloads mit pornografischem Inhalt kostenpflichtig abzumahnen. Wer nicht zahlt, soll auf der Kanzlei-Homepage genannt werden. Die Richter hatten die Veröffentlichung bereits Ende August per Eilbeschluss untersagt. Ob es dabei bleibt, soll nun im mündlichen Prozess entschieden werden. Eine Frau hatte gegen die Veröffentlichung geklagt.


 Quelle / Volltext bild

So gefährlich ist Leipzig wirklich

Leipzig – Nur jeder Vierte zeigt einen Diebstahl aus seiner Wohnung bei der Polizei an. Eine Sachbeschädigung wird nur von jedem zweiten Leipziger gemeldet. Und sogar 92 % aller Stalking-Opfer erstattet keine Anzeige! LEIPZIG IST NOCH KRIMINELLER, ALS BISLANG ANGENOMMEN! Quelle / Volltext bild

Dienstag, 25. September 2012

Schmerzensgeld wegen unberechtigten Diebstahlverdachts


Amtsgericht OsnabrückUrteil vom 21.11.1988 
40 C 269/88 -

Schmerzensgeld wegen unberechtigten Diebstahlverdachts

Anspruch auf billige Entschädigung wegen Freiheitsentziehung

Wer von einem Kaufhausdetektiv zu Unrecht eines Diebstahls verdächtigt und bis zum Eintreffen der Polizei am Weggehen gehindert wurde, hat ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.
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Im zugrunde liegenden Fall beschuldigte der Beklagte die Klägerin eines Diebstahls in einem Kaufhaus. Die Klägerin gab weder Auskünfte noch nannte sie ihren Namen. Nach einiger Zeit wurde die Polizei gerufen. Der Diebstahlsvorwurf bestätigte sich nicht.

Freiheitsentziehung rechtswidrig

Das Amtsgericht entschied, dass der Klägerin ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB auf eine billige Entschädigung wegen einer Freiheitsentziehungzustand. Der Beklagte hat die Klägerin in rechtswidriger Weise vorläufig festgenommen und sie hierdurch in ihrer gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten Bewegungsfreiheit verletzt. Dem Beklagten stand auch kein Rechtfertigungsgrund aus § 127 Abs. 1 StPO zu. Die Klägerin war nämlich nicht "auf frischer Tat" betroffen worden. Tat im Sinne des § 127 Abs. 1 StPO ist nur jede tatsächlich begangene oder versuchte Straftat. Soweit bereits beim Festnehmenden ein vorhandener dringender Tatverdacht ausreichen soll, ist dies nach Auffassung des Gerichts mit dem Gesetzeswortlaut unvereinbar und hätte zur Folge, dass Irrtümer des Festnehmenden zu Lasten des Festgenommenen gingen.

Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM angemessen

Da die Klägerin den Büroraum anfänglich einverständlich betrat, stand ihr ein Schmerzensgeld nur ab dem Zeitpunkt der Festnahme zu. Die Dauer der Festnahme war kürzer als eine Stunde. Das Gericht hielt daher ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM für angemessen.

Säugling zu Tode geschüttelt: Gericht verurteilt Vater zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe


Landgericht OsnabrückUrteil vom 19.09.2012 
6 Ks 4/12 -

Säugling zu Tode geschüttelt: Gericht verurteilt Vater zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe

Gericht schließt Möglichkeit eines Unglücksfalls aus

Das Landgericht Osnabrück hat einen 35-jährigen Vater schuldig gesprochen, seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
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In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein Unglücksfall auszuschließen sei. Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung des Gerichts stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.

Vater verletzt Fürsorgepflicht

Die Strafe ist unter anderem damit begründet worden, dass der Angeklagte als Vatereine besondere Fürsorge für sein Kind hätte walten lassen müssen. Stattdessen habe er den völlig hilflosen Säugling schwer misshandelt.

Vor Gericht nicht aufgestanden: Ordnungshaft von 5 Tagen bei Weigerung der Erhebung zur Urteilsverkündung


Oberlandesgericht CelleBeschluss vom 17.01.2012 
1 Ws 504/11 -

Vor Gericht nicht aufgestanden: Ordnungshaft von 5 Tagen bei Weigerung der Erhebung zur Urteilsverkündung

Gleiches gilt bei Weigerung eines Zuhörers "aus Protest"

Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich vor der Urteilsverkündung zu erheben, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
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Im zugrunde liegenden Fall wurde gegen den Angeklagten eine Ordnungshaftvon fünf Tagen festgesetzt, nachdem er sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung zu erheben. Er legte daraufhin Beschwerde ein. In einem zuvor durchgeführten Parallelverfahren wurde gegen den Angeklagten als Zuhörer aus demselben Grund bereits ein Ordnungsgeld verhängt.

Festsetzung der Ordnungshaft rechtmäßig

Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Beschwerdeführer. Die Anordnung der Ordnungshaft wegen Ungebühr gemäß § 178 GVG war frei von Rechtsfehlern. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lag nicht vor. Der Vorsitzende drohte vor Verhängen des Ordnungsmittels eine entsprechende Maßnahme ausdrücklich an und gab den Angeklagten Gelegenheit zum Überdenken seines Verhaltens oder zur Stellungnahme. Dessen ungeachtet stand der Ungebührwille des Angeklagten außer Frage, so dass eine vorherige Anhörung ohnehin entbehrlich war.

Ungebührliches Verhalten lag vor

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Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass zu Recht eine Ungebühr angenommen wurde. Eine Ungebühr ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den Gerichtsfrieden und damit auf die Würde des Gerichts. Zu einem geordneten Ablauf in diesem Sinne gehört auch das Beachten eines Mindestmaßes von äußeren Formen. Zwar ist das Erheben sämtlicher in der Hauptverhandlung anwesender Personen bei Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung und zur Urteilsverkündung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbeachtung stellt aber gleichwohl eine Ungebühr dar. Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn der Betreffende zuvor entsprechend ermahnt worden war.

Höhe der Ordnungshaft nicht zu beanstanden

Nach § 178 Abs. 1 GVG kann im Falle der Ungebühr ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt werden. Die Prüfung eines Ordnungsmittels ist nicht allein auf die im zugrunde liegenden Beschluss festgestellten Tatsachen beschränkt. Vielmehr können auch solche Umstände in die Prüfung einbezogen werden, die sich zwar nicht aus den Beschlussgründen, die sich aber aus demHauptverhandlungsprotokoll auch für den Betroffenen ohne weiteres ergeben, diesem dem Protokoll zufolge also hinlänglich bekannt sind. Vorliegend war aus dem Protokoll zu entnehmen, dass der Angeklagte während der gesamten, von einem erheblichen Interesse der Medien und Öffentlichkeit gezeichneten Hauptverhandlung ein Verhalten an den Tag legte, welches gezielt auf eine Provokation des Gerichtes und Bloßstellung des Vorsitzenden gerichtet war. Dieses Verhalten rechtfertigte nach Auffassung des Oberlandegerichts die Höhe der festgesetzten Ordnungshaft.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

BGH: Bevorzugte Behandlung gegen "Spende" – Verurteilung eines Chefarztes rechtskräftig


BundesgerichtshofBeschluss vom 13.07.2011 
1 StR 692/10 -

BGH: Bevorzugte Behandlung gegen "Spende" – Verurteilung eines Chefarztes rechtskräftig

Revision gegen Verurteilung eines Chefarztes wegen Bestechlichkeit und Betruges verworfen

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Chefarztes, der zuvor wegen Bestechlichkeit und Betruges vom Landgericht Essen zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt wurde, als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Arzt hatte Patienten, die keinen Anspruch auf eine wahlärztliche Behandlung hatten, angeboten, sie gegen eine "Spende" persönlich und bevorzugt zu behandeln. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
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Im zugrunde hatte das Landgericht Essen den Angeklagten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB)* in 30 Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung (§ 240 StGB)** und in einem Fall in Tateinheit mit Betrug, sowie wegen Betruges, versuchten Betruges und Steuerhinterziehung zu drei JahrenGesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten weitere Straftaten zur Last gelegt. Insoweit wurde das Verfahren teilweise eingestellt. Teilweise wurde der Angeklagte freigesprochen.

Universitätsprofessor bietet Patienten Behandlung gegen "Spenden" an

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Tatzeitraum Universitätsprofessor und leitete an einem Universitätsklinikum die Klinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie. Im Zeitraum von Mai 2003 bis Anfang des Jahres 2007 forderte er von 30 Regelleistungspatienten, die keinen Anspruch auf eine wahlärztliche Behandlung durch den Angeklagten hatten, eine "Spende" und versprach als Gegenleistung, diese Patienten in der Weise zu bevorzugen, dass er sie persönlich behandeln werde, was er in 29 Fällen dann auch tat. In drei dieser Fälle setzte der Angeklagte die Patienten unter Druck, indem er die Operation als dringlich oder nur durch ihn durchführbar darstellte. In einem Fall wusste der Angeklagte, dass er die Operation nicht selbst würde vollständig durchführen können, vereinbarte aber gleichwohl eine "Spende". Die Patienten zahlten Beträge zwischen 2.000 Euro und 7.500 Euro, die mit Ausnahme eines Falles auf ein beim Universitätsklinikum geführtes Drittmittelkonto einbezahlt wurden, über das der Angeklagte faktisch frei verfügen konnte; in einem Fall behielt der Angeklagte die geforderte "Spende" (7.500 Euro "bar und in kleinen Scheinen") für sich. Das Landgericht nahm an, der Angeklagte, der den äußern Ablauf der Spendeneinwerbung einräumte, habe diese nicht für verbotenes Unrecht gehalten, bei gehöriger Erkundigung hätte er diesen Irrtum aber vermeiden können (§ 17 StGB)***.

Entgelt für die Nutzung der Universitätseinrichtungen sowie vom Arzt zu zahlende Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt

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Darüber hinaus erzielte der Angeklagte im Rahmen seiner als Nebentätigkeit genehmigten Behandlung von WahlleistungspatientenEinnahmen (u.a. Zahlungen von Patienten ohne Rechnung), die er zum einen nicht gegenüber der Universitätsverwaltung, zum anderen nicht in seiner Einkommensteuer angab. Dadurch wurde sowohl das vom Angeklagten geschuldete Entgelt für die Nutzung der Universitätseinrichtungen (35 % der erzielten Einnahmen) als auch die vom Angeklagten zu zahlende Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt.

Landgericht wertet Verhalten des Arztes als Betrug bzw. versuchten Betrug

Das Landgericht hat ferner festgestellt, dass der Angeklagte in mehreren Fällen angeblich von ihm persönlich erbrachte Operationsleistungen gegenüber den Patienten hat abrechnen lassen, obgleich er zum Zeitpunkt der Operation nicht im Universitätsklinikum war. Das Landgericht hat dies als Betrug bzw. versuchten Betrug (§ 263 StGB) gewertet.

BGH verneint Rechtsfehler des Landgerichts zum Nachteil des Angeklagten

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügt, als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO); die umfassende Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision zurückgenommen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

* § 332 StGB - Bestechlichkeit

Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
(2) …
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

** § 240 StGB – Nötigung

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Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Agentur-E-Media -: Spendengelder größtenteils für private Lebensführu...

Agentur-E-Media -: Spendengelder größtenteils für private Lebensführu...: Bundesgerichtshof ,  Beschluss  vom  13.09.2012   -  5 StR 244/12  - Spendengelder größtenteils für private Lebensführung genutzt: Ve...

Falscher Arzt arbeitete zwei Jahre am Klinikum Marburg


Falscher Arzt arbeitete zwei Jahre am Klinikum Marburg

In Magdeburg ist ein Arzt aufgeflogen, der Dokumente gefälscht haben soll. Gegen ihn wird wegen des Todes einer Patientin ermittelt. Kurze Zeit war der Mann auch an einem hessischen Krankenhaus tätig.

Quelle / Volltext welt

Montag, 24. September 2012

WHO: SARS-ähnlicher Virus bei erkranktem Mann in London entdeckt


London (Reuters) - In Großbritannien haben Ärzte nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO bei einem Mann einen Virus entdeckt, der dem SARS-Virus ähnelt, an dem 2002/03 weltweit 800 Menschengestorben waren.
Der 49-Jährige werde derzeit in London behandelt, teilte die WHO am Sonntag über ihr Globales Warnsystem mit. Tests hätten bestätigt, dass er an einem neuartigem Corona-Virus erkrankt sei. Ein britischer Lungen-Experte erklärte, nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse gehe von dem Virus wohl keine große Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

Verkeimtes Wasser - Zum Duschen vor die Tür


Verkeimtes Wasser - Zum Duschen vor die Tür

In Gropiusstadt müssen Mieter ohne Wasserversorgung in der Wohnung auskommen - wohl bis November. Schuld sind Keime.
Erika Maus blickt voller Zorn auf die weißen Container vor ihrem Wohnhaus. "Nicht mal mehr der Kaffee schmeckt mir", sagt die 68-Jährige. Seit fast drei Wochen ist das Trinkwasser in ihrem Wohnblock und in den Häusern der Fritz-Erler-Allee mit den Nummern 99, 101, 103, 105, 107, 109 sowie der Eugen-Bolz-Kehre 2-12 mit einem entzündungserregenden Keim kontaminiert. Seitdem erfolgt die Frischwasserversorgung für die betroffenen 388 Wohneinheiten durch die vier Container mit Duschen und Wasserhähnen.

Sonntag, 23. September 2012

Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, Betrugs und Urkundenfälschung.


Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, Betrugs und Urkundenfälschung.

Möglicherweise hat der Mann den Tod einer Patientin zu verantworten, die er an der Bandscheibe operiert hatte. Er ist seit Monaten mit seinen Angehörigen verschwunden. Dass mit den Papieren des Mannes etwas nicht stimmte, war in einem Magdeburger Bürgerbüro aufgefallen. Nachweislich hatte er sich seit 1983 ununterbrochen in Deutschland aufgehalten. Laut seinen Urkunden war er aber angeblich von 1986 bis 1995 zu einem Medizinstudium in Ägypten gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei allen Dokumenten um Kopien mit sonderbaren Siegeln. Originale habe der mutmaßliche Hochstapler nie vorgelegt. Ihm wurde daraufhin die Approbation aberkannt.

Quelle / Volltext lvz


Samstag, 22. September 2012

Drei Jahre Haft für Veruntreuung


Drei Jahre Haft für Veruntreuung

Wegen Veruntreuung von 585.000 Euro am Flughafen Hörsching ist am Donnerstag eine 49-Jährige zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Die frühere Mitarbeiterin gestand am Landesgericht Linz die Tat.
Neben der Haftstrafe will die Verurteilte mit Raten von monatlich 80 Euro versuchen, den Schaden an den am Verfahren privatbeteiligten Flughafen wieder gutzumachen. 64.000 Euro hat sie bereits beglichen.

„Kassaschwankungen“ ausgeglichen

Die 49-Jährige war seit 1995 für einen finanziellen Teilbereich des Flughafens verantwortlich. Sie sagte am Donnerstag aus, dass sie nur „Kassaschwankungen“ ausgeglichen habe: Überschüsse habe sie entnommen, Fehlbeträge aus ihrer Tasche beglichen. Die Veruntreuung flog auf, als die Angeklagte 2009 auf Urlaub war und ihre Kollegen bemerkten, dass Belege fehlten. Eine Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder führte schließlich zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll sie sieben Jahre Geld veruntreut haben.

Zwei Gutachten erstellt

Für den Fall wurden ein technisches und ein wirtschaftliches Gutachten erstellt. Dadurch, so die Staatsanwaltschaft, habe sich der angeklagte Sachverhalt erhärtet. Der Schuldspruch sei daher gerechtfertigt. Dass die Frau ihre Schuld eingestand, ihre bisherige Unbescholtenheit und dass sie ihren Job verloren hat, wertete das Schöffengericht als mildernd.
Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidiger sowie Staatsanwalt gaben einen Rechtsmittelverzicht ab.

Agentur-E-Media -: Wirtschaftsweiser Bofinger warnt vor Deutschland v...

Agentur-E-Media -: Wirtschaftsweiser Bofinger warnt vor Deutschland v...: Bofinger: DM Horrorszenario | Drucken | 23.09.2012 Wirtschaftsweiser Bofinger warnt vor Deutschland vor Rückkehr vor D-Mark: Katastro...

Anklage gegen Mitarbeiter des Amtes Pinnau wegen Veruntreuung

Rellingen/Hamburg. Ein Mitarbeiter der Amtsverwaltung Pinnau in Rellingen steht im Verdacht, bei seinem vorherigen Arbeitgeber in Hamburg 145 000 Euro veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nun Anklage gegen den 42 Jahre alten Gerrit C. erhoben, der in Tornesch wohnt. Ihm wird vorgeworfen, in 31 Fällen gewerbsmäßige Untreue und Amtsmissbrauch betrieben zu haben, teilt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers mit. Ein Gerichtstermin stehe noch nicht fest, aber das Verfahren werde vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Hamburg-Mitte verhandelt.


So soll sich C. als Mitarbeiter der Wohngeldabteilung im Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel in den Jahren 2007 und 2008 regelmäßig Geld auf sein Konto und das seiner Frau überwiesen haben. Dazu dachte sich der Tornescher fiktive Namen von Hilfsbedürftigen aus, die Anspruch auf Wohngeldzahlungen hätten. Es seien 31 Überweisungen gewesen, immer Beträge zwischen 4000 und 5000 Euro, sagt Möllers. Für eine Mittäterschaft seiner Frau gebe es keine konkreten Hinweise.
Das Geld ist allerdings weg. So konnte die Staatsanwaltschaft keine nennenswerten Vermögenswerte bei den Angeklagten mehr feststellen. Der passionierte Musiker habe offenbar einen Großteil des Geldes bar ausgegeben und für den Ankauf von Musikanlagen und Instrumenten verwendet. Der Fall ist erst zwei Jahre nachdem C. das Bezirksamt auf eigenen Wunsch verlassen hatte, aufgeflogen. Eine Mitarbeiterin hatte die Unregelmäßigkeiten bei einer Revision festgestellt.
Im Amt Pinnau sei C. seit Wochen krank geschrieben, sagt der Leitende Verwaltungsbeamte Detlev Brüggemann. Sein Arbeitsvertrag sei dort bis Ende dieses Jahres befristet. C. ist zuständig für Bauanträge der Gemeinden Bönningstedt und Hasloh, die zum Jahresende aus dem Amt Pinnau ausscheiden. "Mit Geld hat er bei uns nichts zu tun", sagt Brüggemann. "Wir können nichts Negatives über ihn sagen."
Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Möllers: "Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht."


Quelle / Volltext abendblatt

Sind Steuern Diebstahl?


23.09.2012
Steuereinnahmen auf Rekord, prall gefüllte Sozialkassen, Niedrigzinsen. Der Staat schwimmt im Geld. Doch genug ist nicht genug: die gierige, nimmersatte Politik-Kaste hat nur eines im Sinn: Ihre Untertanen weiter schröpfen zum Zwecke der Umverteilung und Wählerstimmen-Korruption.

von Michael Mross
Eigentlich müssten die Politiker ihre endlosen Versprechen in Sachen Steuersenkungen wahr machen: Noch nie ging es der BRD einnahmetechnisch besser als 2012. Nie zuvor hat Berlin so viele Steuern eingenommen. Nie zuvor waren die Sozialkassen so prall gefüllt. Nie zuvor konnte sich der Staat so billig refinanzieren an den Kapitalmärkten.

Doch was tun unsere Volksverräter?

Sie sinnen darüber nach, wie sie ihren Untertanen noch mehr Geld aus der Tasche ziehen können. Das Ziel: Am besten gleich alles dem Staat abliefern, denn der weiß am besten, wie man es umverteilt. Außerdem brauchen Politiker bekanntlich viel Bares, um Wählerstimmen zu kaufen, mit Versprechen, die am Ende sowieso nie eingehalten werden.

In der Zwischenzeit werden die Steuer- und Abgabedaumenschrauben weiter angezogen. Wenn es darum geht, den Untertanen den letzten Euro rauszupressen, können Politiker sogar sehr phantasiereich sein:

Vermögensabgabe, Infrastrukturabgabe, Maut für PKW, Klimaabgabe, CO2-Steuer, Zwangsanleihe auf Immobilien – das sind keine Hirngespinste mehr, sondern drohen bittere Realität zu werden. Und natürlich wird demnächst auch der „Spitzensteuersatz“ erhöht. Merkwürdig nur, dass sich die Regierten – oder besser gesagt – die Malträtierten nicht dagegen wehren.

Neben Steuern - offen oder versteckt - gibt es darüber hinaus noch viele andere Abgaben: Dazu zählen überhöhte Strompreise (wegen Solar-Wahn und EEG), überhöhte Bürokratiegebühren, überhöhte Strafen und Gebühren für "Ordnungswidrigkeiten". Falsch parken oder etwas schneller fahren kann heute schnell zum Ruin führen.

Das hat natürlich alles einen Sinn: Die Staatskrake will immer mehr Geld. Einerseits um in einer korrupten Demokratie mithilfe von Steuergeldern Wählerstimmen zu kaufen. Gewählt wird, wer am meisten verspricht. Zahlen müssen jene, deren Stimme kaum noch ins Gewicht fällt.  Welcher Bürgermeister oder Bundeskanzler fühlt sich nicht toll, wenn er über Millionen oder Milliarden verfügen kann, die er den wenigen fleißigen Untertanen vorher abgepresst hat?

Aufgrund der hohen Steuern lohnt es sich immer weniger, zu arbeiten. Auch das hat System: Damit schaffen sich Politiker ein Heer von Wahl-Sklaven. Die unheilvolle Steuer-Todesspirale ist schon längst in vollem Gange: Immer mehr Menschen sind von staatlichen Transferleistungen abhängig. Gewählt wird nur, wer ein paar Euro mehr verspricht. – Auf der anderen Seite dagegen werden die wenigen, schuftenden Steuerzahler wie Freiwild behandelt, die man hemmungslos ausnehmen kann. Folge: Immer weniger sind bereit, sich kaputt zu schuften, um am Ende alles abzugeben.


Brav schluckt der Bürger nicht nur jede noch so unsinnige Abgabe sondern auch deren Erhöhung – sie wird ja schließlich unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit verkauft. Doch das könnte sich leicht als Bumerang erweisen.


Jede eingeführte neue Steuer trifft irgendwann auch die Geringverdiener. Der Finanzminister im Reichstag lacht sich wahrscheinlich ins Fäustchen angesichts der Tatsache, dass selbst beim Facharbeiter schon die Steuerprogression gnadenlos zuschlägt. Steuertechnisch ist heute fast schon jeder Fließbandarbeiter ein Großverdiener mit entsprechender Belastung durch den Staat.

Aber die alles entscheidende Frage wird gar nicht gestellt: Wie können Politiker angesichts prall gefüllter Staatskassen überhaupt nur auf die Idee kommen, von ihren Bürgern noch mehr Geld herauszupressen? Und wie wird es erst sein, wenn die Wirtschaft mal nicht mehr so gut läuft und die Steuereinnahmen tatsächlich sinken? Und was passiert, wenn Deutschland die Euro-Südschiene allein retten muss?

Die Tatsache, dass viele Arbeiter heute netto weniger Geld in der Tasche haben als noch vor 10 Jahren liegt nicht nur an schmerzhaften Anpassungsprozessen und die Mitfinanzierung der Party in der Euro-Südzone, sondern eben auch an ständig steigenden Steuern und Abgaben. – Ein Aspekt, der gerade von den Gewerkschaften überhaupt nicht gewürdigt wird. Grund: diese vertreten nicht Arbeiterinteressen sondern sind nur die Lakaien der Politikkaste um das Proletariat ruhig zu stellen.

Eigentlich nämlich müssten die Gewerkschaften schon längst gegen den gefräßigen Steuerstaat streiken. 5% weniger Steuern bedeutet, 5% mehr Geld im Portemonnaie. – 5% Lohnerhöhung bedeutet dagegen, dass der Staat das Mehr de facto sofort einkassiert – als Steuern. Und wenn nicht heute, dann in Zukunft. Denn eines steht jetzt schon fest: Steuern sinken nicht, sondern sie steigen.

So wird der Staatsbürger zum Staatssklaven, dessen Existenz einzig dazu dient, zu arbeiten und sein Geld abzuliefern. Zu diesem Schluss kommt auch Philosoph und Freidenker Murray N. Rothbard (1926 – 1995). Rothbard analysiert deshalb auch folgerichtig: Steuern sind Diebstahl. Niemand zahlt sie freiwillig gern. Sie werden nur unter Androhung von roher Gewalt entrichtet – wie lange noch?

Agentur-E-Media -: Sind Steuern Diebstahl?

Agentur-E-Media -: Sind Steuern Diebstahl?: Steuereinnahmen auf Rekord, prall gefüllte Sozialkassen, Niedrigzinsen. Der Staat schwimmt im Geld. Doch genug ist nicht genug: die gierig...

Ex-V-Mann räumt Sprengstoff-Lieferung für NSU ein


Ex-V-Mann räumt Sprengstoff-Lieferung für NSU ein

Der langjährige V-Mann der Berliner Polizei, Thomas S., hat zugegeben, der späteren Neonazi-Terrorzelle NSU Sprengstoff besorgt zu haben. Der Auftrag dazu sei von einem der drei, Uwe Mundlos, gekommen, sagte der Mann der «Welt am Sonntag». Der V-Mann soll bereits 2002 Hinweise auf den Verbleib der Terrorgruppe geliefert haben, denen aber nicht nachgegangen wurde. Die Bundesanwaltschaft misst inzwischen DNA-Spuren aus dem Umfeld der rechtsextremen Terrorgruppe mit möglichen Verbindungen zur Berliner Rockerszene wenig Bedeutung zu.









Nach 7 Jahren Knast mit 8 Kugeln hingerichtet



Ein kaltblütiger Mord wie eine Hinrichtung. Vor einem Kölner Lokal ist in der Nacht zum Sonnabend ein Vater von zwei Kindern erschossen worden. Ein Augenzeuge berichtete BILD am SONNTAG, es seien insgesamt acht Schüsse gefallen. Von dem Täter fehlt bislang noch jede Spur.
Gegen 23 Uhr war das 42-jährige Opfer zu Fuß auf einer Straße im Stadtteil Kalk unterwegs, als plötzlich ein Mann aus der Gaststätte trat und das Feuer eröffnete. Anschließend flüchtete der Täter zu Fuß. Das Opfer starb wenig später in einer Kölner Klinik.
Quelle / Volltext bild

http://www.derwesten.de/panorama/bewaehrungsstrafe-fuer-lehrer-ohne-abi-und-uni-abschluss-id7015501.html


Er unterrichtete jahrelang als Gymnasiallehrer Sport und Biologie - bis herauskam, dass er weder Abitur noch einen Uni-Abschluss hatte. Nun ist der 43-jährige Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein Betrug flog nur durch einen Zufall auf.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für einen falschen Lehrer ohne Abitur und Uni-Abschluss: Das Amtsgericht Landau verurteilte den 43 Jahre alten Angeklagten, der über Jahre hinweg als Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz tätig gewesen war, am Donnerstag wegen Betrugs und Urkundenfälschung.

Agentur-E-Media -: Laut T-Online.de strafrechtliche Ermittlungen gege...

Agentur-E-Media -: Laut T-Online.de strafrechtliche Ermittlungen gege...: Warnung vor Durchsuchungen und Strafverfahren. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. T-Online.de berichtet:  (Quelle: http://comp...

Agentur-E-Media -: Versteckte Entgeltklauseln sind unwirksam

Agentur-E-Media -: Versteckte Entgeltklauseln sind unwirksam: INTERNETRECHT Versteckte Entgeltklauseln sind unwirksam Die Klägerin übersandte Gewerbetreibenden unaufgefordert ein Formular übersch...

Freitag, 21. September 2012

Wann wird Deutschland die Reissleine ziehen ?

Im Streit um die Euro-Rettung hat sich Deutschland bisher geweigert die Notbremse zu ziehen.

Stattdessen hat Deutschland zugestimmt, die Fiskal - Schulden der anderen EU - Staaten im Rahmen einer gesamtschuldneristischen Haftung mit einem Gesamtvolumen von fast 700 Milliarden Euro zu tragen.

 Zum Glück hat das deutsche Bundesverfassungsgericht  diese Haftung jetzt summenmässig auf 190 Milliarden Euro eingegrenzt.Das war eine deutliche Klatsche für unsere Regierungspolitiker.

Da muss man sich doch wirklich fragen, ob die verantwortlichen deutschen Politiker realtitätsfremd oder grössenwahnsinnig sind.

Deutschland war nicht einmal in der Lage die im Rahmen der deutschen Einheit anfallenden finanziellen Probleme zu lösen, auch da verschwanden Milliarden in dunklen Kanälen, von West nach Ost fliesst heute noch viel Geld.

Und jetzt soll das in der EU besser gelöst werden ? Jetzt, wo einige klamme EU Staaten unter den sogenannten Rettungsschirm schlüpfen wollen bzw. schon geschlüpft sind ? Griechenland, Irland, Spanien, Italien um nur einige der Wackelkandidaten zu nennen.

Alle haften untereinander, ja womit denn bitte schön ?

Als klammer Schuldner hole ich mir auch gerne solvente Partner in mein Boot, damit dieses nicht absäuft.

Haftet Griechenland etwa für spanische Verbindlichkeiten ? Oder Spanien etwa für Italien ? Theoretisch sicherlich, aber sicherlich nur auf dem Papier, zumal dann, wenn auf dem Papier auch die deutsche Volkswirtschaft als haftender Partner eingeschlossen ist.

Und was soll die Bankenaufsicht bewirken, die schon ab Januar eingeführt werden soll ?
Schon vergessen:
In USA sind Hunderte Banken geschlossen worden, deutsche Banken mussten ebenfalls mit Milliarden gestützt werden.
Woher sollen die Milliarden kommen, die nötig sind, um z.B. spanische Banken zu stützen ?
Wer soll das bezahlen ?
In Deutschland gab und gibt es den Länderfinanzausgleich, schon seit zwanzig Jahren, schon seit der deutschen Einheit fliessen Milliarden von West nach Ost.

Glauben unsere Politiker etwa, dass sich die Krise in der EU schneller lösen lässt ?

Die EU - Südstaaten wissen, dass wir Deutsche Billionen Guthaben auf den Konten haben, insbesondere unsere Sparkasseninstitute und die Volksbanken sind "gesund", deshalb will man sie auch einbinden in das grosse Lösungspaket.

Wollen wir das auch ?

Wann wird die Notbremse gezogen ? Warum nicht jetzt sofort ?

Weil Deutschland dann ein zweites mal als der grosse Zerstörer Europas dasteht ?

Im zweiten Weltkrieg haben wir Deutschen Europa mit dem Krieg zerstört, jetzt besteht die Gefahr, dass wir es wirtschaftlich zerstören, es sei denn, dass wir gewillt sind den Europa - Gedanken auf viele viele Jahre zu finanzieren.











Groupon & Co.: Ehrendoktortitel für 39.- Euro ist rechtswidrig


Beim Gutscheinportal Groupon werden Nutzern in aller Regel lokale, verbilligte Angebote für Restaurants, Massagen, Reisen etc. angeboten. Vor kurzem vermittelten die Betreiber des Portals den Kauf von Ehrendoktortitel z.B. in Ufologie. Ob dies zulässig ist, hatte das VG Berlin zu entscheiden.

Was ist passiert?
Die Gutschein-Plattform Groupon bot am 14. Mai 2012 in Deutschland Ehrendoktortitel an. Diese Doktortitel stammten von der sog. „Miami Life Development Church“, welche gegen eine „milde Spende“ „kirchliche Ehrendoktor-, Ehrenprofessortitel oder beide“ verlieh.
Die Gutschein-Plattform bewarb das Angebot mit der Äußerung:
"39 Euro statt 150 Euro - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen.“

Quelle / Volltext erecht

Donnerstag, 20. September 2012

Betrug: Abmahnungen durch Pseudo-Anwaltskanzlei ?



In München gibt es nun eine weitere "neue" Abmahnkanzlei, bei der es sich mutmaßlich jedoch lediglich um einen rafinierten Betrugsversuch handelt. Denn den vermeintlichen Münchner Rechtsanwalt "Klaus Kroner" gibt es gar nicht, zumindest ist er nicht bei der Bundesrechtsanwaltskammer registriert, was eine Recherche unserer Kanzlei ergeben hat.
Der angeblich promovierte Rechtsanwalt Klaus Kroner soll unter der Anschrift Maximilianstrasse 13 in 80539 München residieren, und zwar zusammen mit den Anwälten Dr. Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz.


Quelle / Volltext anwalt.de