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Donnerstag, 6. September 2012

Die deutsche Rechtsordnung


Die deutsche Rechtsordnung sieht eigentlich vor, dass sich die deutschen Bürger auch an die Gesetze halten.
Ebenso sieht sie vor, dass deutsche Bürger, wenn sie einmal zu irgendetwas verurteilt worden sind, sich auch an die Urteile halten.

Soweit die Theorie !

Nur was macht man mit Tätern, die sich einfach nicht an die deutsche Rechtsordnung und an deutsche Urteile halten ?

Die sich einfach um NIX mehr scheren, die aus lauter Frust mit sich selbst und wohl auch mit der deutschen Justiz abgeschlossen haben - koste es was es wolle ?

Die auch dazu bereits sind notfalls weitere Urteile in Kauf zu nehmen ?

Das Internet gibt derartigen Tätern viel Spielraum - man kann ja schnell neue Seiten, Foren, Gästebücher oder ganze Pranger einrichten, um anderen Menschen auf Deutsch gesagt auf den Sack zu gehen.

Das Internet machts möglich, es ist ja so schön anonym.

Aber Achtung:

Das gilt auch für die Opfer !

Und warum sollte man als Opfer den Spiess nicht einfach umdrehen ?

Der Täter kann, wenn er namentlich bekannt ist, in gleicher Art und Weise abgestraft werden.

Recht ist ihm das sicherlich nicht, wenn er beim googeln des eigenen Namens dann auf diese negativen Einträge trifft.

Aber wie heisst es so schön in der Bibel: Auge um Auge - Zahn um Zahn !

Alle Internet-Stalker sollten diesen Aspekt bedenken, ehe sie sich im Internet austoben.

Natürlich besteht die Gefahr, daß der Stalker das dann wiederum mit Angriffen beantwortet, daß die ganze Angelegenheit sich hochschaukelt, aber was solls, seine Angriffe gab es auch schon früher, auf einen mehr oder weniger kommt es dann auch nicht mehr an.

Wie z.B. bei dem deutschen Ober-Stalker Knut-Willi Schlanert aus Berlin.

Wenn der so weitermacht wird er noch zur Witzfigur des Jahres vorgeschlagen.

Oder auch wie z.B. bei Uwe Schmidt aus Leverkusen -Opladen, Humboldstr. 42.

Herr Uwe Schmidt leistet im Moment im Netz einiges, mit fast 20 Eintragungen ist er einer der Hauptschreiber des bekannten Ganovenregisters.  Daß er sich dadurch selbst als Internetganove abstempelt ist ihm scheinbar egal.

Ok, seine Opfer können damit leben, aber durch die Gegenveröffentlichungen wird sichergestellt, dass dieser gute Uwe Schmidt auch seinen Internetspass bekommt.

Bei dieser Art von Internet-Auseinandersetzung stellt sich natürlich die Frage, wie das am Ende alles ausgehen wird ?

Muss Uwe Schmidt vielleicht auch vor Gericht, vielleicht sogar wegen der an den Tag gelegten Geisteshaltung auch zum Psychater ?

Vielleicht erleidet er deshalb nur Einkommensverluste, aber vielleicht nimmt er das alles gerne in Kauf ?

Auch ok, aber dann sollte er auch wissen, dass es jetzt erst alles am Anfang steht.

Geschädigtengemeinschaft Schlanert / Schmidt









Reinhard Göddemeyer

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