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Samstag, 22. September 2012

Anklage gegen Mitarbeiter des Amtes Pinnau wegen Veruntreuung

Rellingen/Hamburg. Ein Mitarbeiter der Amtsverwaltung Pinnau in Rellingen steht im Verdacht, bei seinem vorherigen Arbeitgeber in Hamburg 145 000 Euro veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nun Anklage gegen den 42 Jahre alten Gerrit C. erhoben, der in Tornesch wohnt. Ihm wird vorgeworfen, in 31 Fällen gewerbsmäßige Untreue und Amtsmissbrauch betrieben zu haben, teilt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers mit. Ein Gerichtstermin stehe noch nicht fest, aber das Verfahren werde vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Hamburg-Mitte verhandelt.


So soll sich C. als Mitarbeiter der Wohngeldabteilung im Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel in den Jahren 2007 und 2008 regelmäßig Geld auf sein Konto und das seiner Frau überwiesen haben. Dazu dachte sich der Tornescher fiktive Namen von Hilfsbedürftigen aus, die Anspruch auf Wohngeldzahlungen hätten. Es seien 31 Überweisungen gewesen, immer Beträge zwischen 4000 und 5000 Euro, sagt Möllers. Für eine Mittäterschaft seiner Frau gebe es keine konkreten Hinweise.
Das Geld ist allerdings weg. So konnte die Staatsanwaltschaft keine nennenswerten Vermögenswerte bei den Angeklagten mehr feststellen. Der passionierte Musiker habe offenbar einen Großteil des Geldes bar ausgegeben und für den Ankauf von Musikanlagen und Instrumenten verwendet. Der Fall ist erst zwei Jahre nachdem C. das Bezirksamt auf eigenen Wunsch verlassen hatte, aufgeflogen. Eine Mitarbeiterin hatte die Unregelmäßigkeiten bei einer Revision festgestellt.
Im Amt Pinnau sei C. seit Wochen krank geschrieben, sagt der Leitende Verwaltungsbeamte Detlev Brüggemann. Sein Arbeitsvertrag sei dort bis Ende dieses Jahres befristet. C. ist zuständig für Bauanträge der Gemeinden Bönningstedt und Hasloh, die zum Jahresende aus dem Amt Pinnau ausscheiden. "Mit Geld hat er bei uns nichts zu tun", sagt Brüggemann. "Wir können nichts Negatives über ihn sagen."
Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Möllers: "Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht."


Quelle / Volltext abendblatt

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