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Sonntag, 9. September 2012

Verein zur Förderung einer Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland


Einen weiteren interessanten Artikel fanden wir im Internet:

Offenbar hat sich ein Klägerverein mit der Zielsetzung gegründet, eine Staatsklage gegen Deutschland zu unterstützen.

Zitate:


Im Strafrecht gibt es keine „Grauzonen“: Eine Handlung ist entweder strafbar oder sie ist
nicht strafbar. Die Käufer illegal beschaffter Daten verteidigen sich seit dem Fall Heinrich
Kieber (Liechtenstein 2008) damit, ihre Handlungen seien „rechtlich in Ordnung und
sachlich erforderlich“ (so der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, vgl.
„FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 18.02.2008). Besonders dreist wird diese
Auffassung durch den NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans bis heute noch vertreten.
Dabei müßte er es besser wissen: Das Abgeltungsteuer-Abkommen vom 21.09.2011, welches
von der SPD und den GRÜNEN so vehement abgelehnt wird, enthält in Artikel 17 Abs. 3
eine Amnestie für Datendiebe und Datenhehler. Die Artikel-Überschrift lautet: „Verzicht auf
die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Haftung“.
Eine Amnestie via Staatsvertrag und Zustimmungsgesetz für deutsche Straftäter, namentlich
Merkel, Steinbrück, Schäuble & Co., unter Ausschluß der Nachäffer Borjans und Kraft?


Wen wundert es, wenn die SPD in Nordrhein-Westfalen und ihre Genossen im übrigen Land
sich gegen eine Amnestie für Merkel, Steinbrück & Co. aussprechen, verbunden mit der Behauptung, Datendiebstahl und Datenhehlerei wären in Deutschland gesetzliche Aufgaben der
Finanzverwaltung? So hatte Herr Schäuble es früher schließlich auch gesehen!
Artikel 17 Abs. 3 des Abgeltungsteuer-Abkommen hat folgenden Wortlaut: „Beteiligte an
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb
steuererheblicher Daten von Bankkunden vor Unterzeichnung [sic] dieses Abkommens
begangen wurden, werden weder nach schweizerischem noch nach deutschem Recht
verfolgt; bereits hängige Verfahren werden eingestellt. Davon ausgeschlossen sind Verfahren
nach schweizerischem Recht gegen Mitarbeitende von Banken in der Schweiz.“
Damit ist eigentlich alles gesagt: Datendiebstahl und Datenhehlerei sind auch in Deutschland
strafbar, sonst bräuchte es keine Amnestie! Das ist zwar nicht so klar geregelt wie in den Paragraphen 131a und 164 des Strafgesetzbuches von Liechtenstein, aber es ist einleuchtend,
daß der staatliche Kauf beim ausländischen Kriminellen nicht straflos sein kann.


Deutschland ist – zumindest auf dem Papier – ein Rechtsstaat: „Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden.“ (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).
Der Staat und seine Beamten brauchen für jede ihrer Handlungen eine gesetzliche Grundlage,
und die gibt es für den Kauf illegal beschaffter Daten nun einmal nicht. Auch im Staats-Etat
des Landes Nordrhein-Westfalen wird man vergeblich nach einem Haushaltstitel für solche
Erwerbsgeschäfte in der Hehlerei suchen. Richtig ist zwar, daß elektronische Daten keine
körperlichen Sachen im Sinne des bürgerlichen Rechts darstellen, und deshalb auch im
strafrechtlichen Sinne nicht förmlich „gehehlt“ werden können, genauso richtig ist aber auch,
daß der sehr komplexe Sachverhalt des deutschen „Deals“ mit dem ausländischen Datendieb
gegen zahlreiche andere Paragraphen des Strafgesetzbuches und der strafrechtlichen
Nebengesetze verstößt. Deshalb ist es nur folgerichtig, daß Merkel, Steinbrück & Co. sich
selbst noch der Strafverfolgung entziehen wollen, solange sie die Macht und die Möglichkeit
dazu haben. Schon wegen dieser asozialen Selbstbedienung der deutschen Bundesregierung
verstößt das in Rede stehende Abkommen gegen das Rechtsstaatsprinzip.


Zwischen den Staaten – nicht über ihnen – regelt das Völkerrecht ein friedliches Miteinander.
Dabei sind es neben den ungeschriebenen Regeln des sogenannten Völkergewohnheitsrechts
vor allem die allseits gewollten und frei ausgehandelten Verträge, welche die Quelle des
Völkervertragsrechts bilden. Nun steht es allen souveränen Staaten frei, ihre Souveränität zu
bewahren, oder auf große Teile davon zu verzichten. Deutschland hat – bedauerlicherweise –
große Teile seiner Souveränität an den undemokratischen und diktatorischen Moloch mit dem
häßlichen Namen „Europäische Union“ verschenkt. Vielleicht denken die „guten Europäer“ in
Merkeldeutschland, die Schweiz und ihre Bürger wären genauso vaterlandslose Gesellen wie
Merkel & Co., die auf ihre Unabhängigkeit und Souveränität verzichten und sich unterwerfen!
Ich hoffe, daß die Schweiz für Freiheit, Demokratie und Souveränität votiert.
Mit freundlichen Grüßen!






VÖLKERRECHTLICHE VEREINIGUNG
Verein zur Förderung einer Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland
René Schneider · Breul 16 · 48143 Münster · Germany (West)

Präsident
René Schneider
Breul 16
48143 MÜNSTER
DEUTSCHLAND
Telefax +49 (02 51) 3 99 71 62
Telefon +49 (02 51) 3 99 71 61

Vizepräsident und Justiziar
Rechtsanwalt Hendrik Schnelle
Krumme Str. 26
32756 Detmold
Telefon (0 52 31) 9 44 09 94
Telefax (0 52 31) 9 44 09 93
Mobil (01 76) 62 96 30 97
www.staatsklage.de 

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