Landgericht Osnabrück, Urteil vom 19.09.2012
- 6 Ks 4/12 -
Säugling zu Tode geschüttelt: Gericht verurteilt Vater zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe
Gericht schließt Möglichkeit eines Unglücksfalls aus
Das Landgericht Osnabrück hat einen 35-jährigen Vater schuldig gesprochen, seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein Unglücksfall auszuschließen sei. Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung des Gerichts stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.
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