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Montag, 10. September 2012

Betrug / Veruntreuung in österreicherischer Stiftung


Die Stiftungs-Affäre gewinnt immer mehr an Brisanz. Sollte der Dritte Nationalratspräsidenten Martin Graf in dieser Causa schuldig gesprochen werden, droht ihm ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahre Haft. Meint Meschar-Anwalt Dr. Georg Zanger, falls es sich um Betrug handeln sollte. Darüber hinaus steht auch der Verdacht auf Untreue im Raum. Gegen die Vorstände der Stiftung wird nun nicht nur zivilrechtlich ermittelt, sondern auch die Staatsanwaltschaft wurde von sich aus in strafrechtlicher Hinsicht tätig. Für Martin Graf und alle übrigen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.


Getrud Meschar wollte eigentlich nur einen ruhigen Lebensabend verbringen. Die Dame, die ein kleines Vermögen besitzt, ist selbst kinderlos und wollte sicherstellen, dass im Alter für sie gesorgt ist. Eine Bekannte errichtete eine Stiftung und sie dachte daran, dass das vielleicht auch für sie eine gute Idee sein könnte um ihr Vermögen zu erhalten. In der Tabaktrafik lernte sie vor Jahren den FPÖ-Politiker Martin Graf kennen, den man im Grätzel auch für einen Anwalt hielt. Dass Graf in Wirklichkeit nur Rechtsanwaltsanwärter war, wäre ja noch das geringste Problem: Denn Martin Graf soll nach Angaben von Meschar die Errichtung einer Stiftung empfohlen und sich selbst als Experte in dieser Sache präsentiert haben. Graf wurde selbst Stiftungsvorstand und vom Zeitpunkt der Errichtung dieser Stiftung an, ging ihr die Kontrolle über das Vermögen abhanden. Es gibt in dieser Causa zahlreiche Vorwürfe, darunter auch den, dass ein Hausanteil gekauft wurde und der Bruder Martin Grafs in diesem Haus ein Restaurant betreibt.

Wunsch nach Rückabwicklung

Nun wünscht sich Frau Meschar nur noch eine Rückabwicklung. In der Causa laufen mittlerweile Erhebungen. Vertreten wird sie von Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger, der im Rahmen einer Pressekonferenz über aktuelle Entwicklungen informierte. Laut Dr. Georg Zanger ist das Vermögen der alten Dame, immerhin 1,3 Millionen Euro, für die Errichtung einer Stiftung zu klein. Normalerweise hätte sie ihr Geld für sich verwenden können, doch mit Errichtung der Stiftung verlor sie die Kontrolle darüber. Sie zeigte sich zwar über die geringen Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen (meist 5.000 Euro im Jahr) verwundert, aber wirklich zu kriseln begann die Beziehung zwischen Graf und ihr, als Anteile an einem Haus gegen ihren Willen gekauft wurden. In diesem Haus betreibt der Bruder von Martin Graf ein Restaurant. Seither versucht sie den Stiftungsvorstand abzusetzen oder überhaupt eine Abwicklung der Stiftung zu erreichen. Seit diesem Zeitpunkt sind nach den Angaben Menschars die finanziellen Zuwendungen an sie eingestellt. Dieser Umstand wurde erst nach Intervention ihres Anwalts korrigiert.
Nach Informationen von Dr. Zanger ist seiner Mandantin durch die Errichtung einer Stiftung bisher ein Vermögensentgang von 100.000 Euro entstanden. In den Jahren seit Bestehen der Stiftung seien ihr so mehr als 10.000 Euro die ihr sonst jährlich zur Verfügung gestanden wären, entgangen. Die Stifterin und ihr Rechtsbeistand gehen von einer Vermögensverschleuderung zu Lasten der Stiftung aus. Außerdem davon, dass die Buchhaltung der Stiftung seit Gründung im Jahr 2006 nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Weiters soll es keine ordentlichen Jahresabschlüsse gegeben haben und auch gesetzlich vorgeschriebene Lageberichte zur Vermögensentwicklung seien nicht ordnungsgemäß erfolgt. Zu allem Überfluss scheint auch die Liquidität der Stiftung nicht ausreichend gegeben.

Viele Vorwürfe gegen Stiftungsvorstand

Noch eine Reihe von weiteren Vorwürfen wird erhoben. Beispielsweise erstellten im Jahr 2006 zwei verschiedenen Wirtschaftsprüfungsfirmen einen Jahresabschluss. Noch dazu hätten Buchhalter, Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer die gleiche Lizenz eines Softwareprogramms verwendet. Das Fehlen zahlreicher Originalbelege, darunter Bankbelege, soll die Überprüfbarkeit des Wahrheitsgehalts der Angaben unmöglich machen. Aber auch kleinere Vorwürfe stehen im Raum. Belege über 4.300, 3.265 und 1.000 Euro seien einmal als "Fachliteratur und Zeitungen", einmal als "sonstige Beratungen" und in einer dritten Version als "Rechtsberatung", "Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung" in der Buchhaltung ausgewiesen. Auch sei unklar, ob die Belege im Originalzustand gewesen sind, oder ob eine Änderung daran vorgenommen wurde.

Zahlte Stiftung Grafs Hecken-Beschnitt?

Ein weiterer Vorwurf ist, die Stiftung habe ein eigenes Kommentar zum Privatstiftungsgesetz in Auftrag gegeben. Was nach Angaben Zangers für so eine kleine Stiftung "sicher nicht notwendig" sei. Zudem soll Dr. Martin Graf der Stiftungs-Begünstigten einen Unternehmer nahegelegt haben, der ihre Hecken schneidet und diese Arbeit mit der Stiftung verrechnen könnte. Für den Auftrag, der normalerweise in kurzer Zeit erledigt werden kann, benötigte der Beauftragte allerdings zwei Tage. Nun steht der Verdacht im Raum, ob dieser Unternehmer in dieser Zeit nicht auch die Hecke des nahegelegenen Wohnhauses von Martin Graf geschnitten hat. Grotesk erscheint auch der Umstand, dass die Stiftung in "Bananenschiffe" investiert und mit dieser Anlage einen Verlust von 50.000 Euro erwirtschaftete hat.

Investition in Bananenschiffe

Zu prüfen gilt es nun, ob es schon vor Gründung der Stiftung absehbar war, dass Frau Meschar danach weniger Barmittel als davor zur Verfügung stehen würden. Es wird zu klären sein, ob bei der Errichtung der Stiftung Betrug und/oder Untreue vorliegen. Denn klar ist, dass Frau Meschar bei Errichtung der Stiftung versicherungsmathematisch noch eine Lebenserwartung von zehn Jahren hatte. Nach ihrem Ableben würde der Einfluss auf weitere Verwendung der Mittel durch den Stiftungsvorstand wegfallen. Würde sich ein solcher Verdacht im Zuge der Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft nach einer anonymen Anzeige erhärten, könnte ein Verfahren eingeleitet werden. An den Erhebungen beteiligt sich Frau Meschar nun als Privatperson. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Betrugs in Höhe des Stiftungsvermögens von 1,3 Millionen Euro kommen, wäre ein Strafmaß im Rahmen von bis zu zehn Jahren anzuwenden. Für Dr. Martin Graf und alle übrigen Stiftungsvorstände – ebenfalls Mitglieder schlagender Burschenschaften - gilt die Unschuldsvermutung.

„Wollte Graf nicht als Erben“

Zivilrechtlich strebt Frau Meschar eine Rückabwicklung der Stiftung an. "Denn zum Erben einsetzen, wollte sie Herrn Graf nicht", wie es Dr. Zanger ausdrückte. Diese Maßnahme ist jedoch nicht unkompliziert. Allerdings gibt es auch eine andere Möglichkeit: Da die Stiftung ihren Zweck nicht erfüllt, sei eine solche Rückabwicklung durchaus möglich. Die weiteren Entwicklungen in dieser Causa bleiben offen, aber klar scheint, dass die Lage für die FPÖ und ihren Dritten Nationalratspräsidenten sehr unangenehm ist.

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