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Dienstag, 13. Mai 2014

EUGH gegen Google

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.

Sonntag, 11. Mai 2014

Neuer Pranger in Schweden

Anfang dieser Woche ist in Schweden die Seite lexbase.se ans Netz gegangen. Darauf werden angeblich alle Straftäter des Landes gelistet – inklusive Namens- und Umgebungssuche. Berichten zufolge sind die Daten jedoch weder vollständig noch korrekt, weshalb sich zunehmend Kritik an der Seite in Schweden regt. Nach Todesdrohungen ist der Sprecher der Seite bereits zurückgetreten.

In Schweden sind Daten, die die Regierung über einen Bürger speichert, grundsätzlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich einsehbar. Daraus wollten die Betreiber von lexbase.se offenbar Kapital schlagen und haben eine Seite auf die Beine gestellt, auf der Nutzer jeden beliebigen Namen auf Vorstrafen überprüfen können. Eine Karte visualisiert zudem bekannte Straftäter im Umfeld. Darüber hinaus bieten die Betreiber eine App für iOS an, die es dem Anwender ermöglicht, Warnungen vor Straftätern in der Umgebung zu erhalten.
Wie die Nachrichtenseite The Local berichtet, haben Datenschützer in Schweden jedoch erhebliche Bedenken und gehen davon aus, dass trotz des Informationsfreiheitsgesetzes in diesem Fall die Rechte auf Privatsphäre des Einzelnen verletzt werden. Besonders hilfreich für die Argumentation der Datenschützer ist dabei der Umstand, dass, wie The Local berichtet, fehlerhafte Einträge auf lexbase.se vorhanden sind, die Personen als verurteilte Straftäter ausweisen, obwohl sich die betroffenen Personen bislang keines Vergehens schuldig gemacht haben.

BETREIBER HABEN SELBST DRECK AM STECKEN

Der Betreiber und Initiator der Seite, Jonas Häger, hat natürlich mit dem Projekt nur die besten Absichten, behauptet er selbst. Wie sein Sprecher und Anwalt sagt, befriedige die Seite lediglich das Bedürfnis der Bürger nach Sicherheit und Information. Beispielsweise könnten Frauen vor einem Date überprüfen, ob sie sich nicht auf dem Weg zu einem Treffen mit einem Vergewaltiger befinden. Weiter berufen sich die Betreiber auf die Neutralität von Information, weshalb sie sich nicht für den Missbrauch der Daten verantwortlich sehen. Laut dem Bericht von The Local ist der Sprecher der Seite mittlerweile von seinem Posten zurückgetreten, nachdem er Todesdrohungen gegen seine Person erhalten habe. Nachdem die Seite am Monat live ging, war lexbase.se angeblich über mehrere Stunden nicht erreichbar – der Andrang sei einfach zu groß gewesen.

Die Datenschützer Schwedens sind jedoch der Überzeugung, dass die Seite nicht lange am Netz bleiben werde, auch wenn bis dahin erheblicher Schaden verursacht werden könne. Falsche Einträge haben das Potenzial, das Leben Unschuldiger oder ehrlich resozialisierender Straftäter erheblich zu schädigen und kämen dem Tatbestand der Verleumdung gleich. Nicht ganz unbeachtet sollte auch der Umstand bleiben, dass Jonas Häger selbst auch nicht gerade eine weiße Weste trägt. Seit 2007 zahlt der Mann angeblich keine Steuern mehr, was er durch seinen Sprecher mit einem längeren Segeltrip begründen ließ.

Mittwoch, 5. Februar 2014

Strafanzeigen gegen Merkel und Co

Presseschau - Für Sie gelesen:

Strafanzeige gegen Merkel

 ·  Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu. 

Quelle:  FAZ

Strafanzeige gegen Bundesregierung

Mit einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wollen der Chaos Computer Club (CCC), die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein Digitalcourage den öffentlichen Druck im NSA-Skandal erhöhen. Die Anzeige richtet sich gegen die Bundesregierung sowie gegen hochrangige Mitarbeiter und Verantwortliche der Geheimdienste.
Die Bürgerrechtsgruppen werfen der Bundesregierung vor, mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und Daten an diese Behörde weitergegeben zu haben. Zudem bemühe sich die Bundesregierung nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an.