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Dienstag, 9. Februar 2021

Partnergesellschaft Weiss und Partner

 Vorweg ein Witz;

Frage: Woran erkennen Sie, dass ein Anwalt lügt ?

Antwort: Seine Lippen bewegen sich !

_________________________________________________________


Zum Thema Anwaltswerbung wurde schon viel geschrieben. Auch an den deutschen Gerichten ist das immer wieder einmal ein Thema.

Derzeit auch am Amtsgericht unter dem Az.: 7 C 46/21 in Esslingen.

Dort wurde nämlich eine sehr schöne Klage gegen die Partnergesellschaft Weiss und Partner eingereicht.

Mit dieser Klage will ein Kläger aus dem Ruhrgebiet den Herren dieser Anwaltsgesellschaft es untersagen lassen, Details über ein Abmahnverfahren unter ihrer Domain www.Ratgeberrecht.eu ins Internet zu stellen.

Unter dieser Domain finden sich zig Berichte über Abmahnverfahren in Deutschland.

Teilweise hat die Anwaltsgesellschaft wohl mit diesen Abmahnverfahren zu tun, grösstenteils aber eben nicht.

Sie schreibt aber trotzdem über diese fremden Verfahren, alles nur mit der Zielsetzung, neue Mandate für die eigene Kanzlei zu generieren.

Dumm ist nur, dass so etwas gesetzlich unzulässig ist.

Siehe: 

BGH IZR 207/19 vom 21.01.2021

BGH IZR 183/03 vom 18.05.2005

OLG München 6 U 4123 / 99

OLG Köln 6 U 64 / 02

OLG Hamburg 3 U 34 / 02

Anwälte sollten die Rechtsprechung ja eigentlich kennen !

Aber was tut man als Anwalt nicht alles um an das Geld anderer Leute zu kommen ?

Das AG Esslingen hat den Streitwert auf 10 000 EU festgesetzt, damit geht die Sache zum Landgericht.

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob andere Geschädigte dieser Partnergesellschaft jetzt ebenfalls eine Klage einreichen werden oder sich der bereits eingereichten Klage anschliessen.

Wir werden weiter berichten !

Dienstag, 13. Mai 2014

EUGH gegen Google

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.

Sonntag, 11. Mai 2014

Neuer Pranger in Schweden

Anfang dieser Woche ist in Schweden die Seite lexbase.se ans Netz gegangen. Darauf werden angeblich alle Straftäter des Landes gelistet – inklusive Namens- und Umgebungssuche. Berichten zufolge sind die Daten jedoch weder vollständig noch korrekt, weshalb sich zunehmend Kritik an der Seite in Schweden regt. Nach Todesdrohungen ist der Sprecher der Seite bereits zurückgetreten.

In Schweden sind Daten, die die Regierung über einen Bürger speichert, grundsätzlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich einsehbar. Daraus wollten die Betreiber von lexbase.se offenbar Kapital schlagen und haben eine Seite auf die Beine gestellt, auf der Nutzer jeden beliebigen Namen auf Vorstrafen überprüfen können. Eine Karte visualisiert zudem bekannte Straftäter im Umfeld. Darüber hinaus bieten die Betreiber eine App für iOS an, die es dem Anwender ermöglicht, Warnungen vor Straftätern in der Umgebung zu erhalten.
Wie die Nachrichtenseite The Local berichtet, haben Datenschützer in Schweden jedoch erhebliche Bedenken und gehen davon aus, dass trotz des Informationsfreiheitsgesetzes in diesem Fall die Rechte auf Privatsphäre des Einzelnen verletzt werden. Besonders hilfreich für die Argumentation der Datenschützer ist dabei der Umstand, dass, wie The Local berichtet, fehlerhafte Einträge auf lexbase.se vorhanden sind, die Personen als verurteilte Straftäter ausweisen, obwohl sich die betroffenen Personen bislang keines Vergehens schuldig gemacht haben.

BETREIBER HABEN SELBST DRECK AM STECKEN

Der Betreiber und Initiator der Seite, Jonas Häger, hat natürlich mit dem Projekt nur die besten Absichten, behauptet er selbst. Wie sein Sprecher und Anwalt sagt, befriedige die Seite lediglich das Bedürfnis der Bürger nach Sicherheit und Information. Beispielsweise könnten Frauen vor einem Date überprüfen, ob sie sich nicht auf dem Weg zu einem Treffen mit einem Vergewaltiger befinden. Weiter berufen sich die Betreiber auf die Neutralität von Information, weshalb sie sich nicht für den Missbrauch der Daten verantwortlich sehen. Laut dem Bericht von The Local ist der Sprecher der Seite mittlerweile von seinem Posten zurückgetreten, nachdem er Todesdrohungen gegen seine Person erhalten habe. Nachdem die Seite am Monat live ging, war lexbase.se angeblich über mehrere Stunden nicht erreichbar – der Andrang sei einfach zu groß gewesen.

Die Datenschützer Schwedens sind jedoch der Überzeugung, dass die Seite nicht lange am Netz bleiben werde, auch wenn bis dahin erheblicher Schaden verursacht werden könne. Falsche Einträge haben das Potenzial, das Leben Unschuldiger oder ehrlich resozialisierender Straftäter erheblich zu schädigen und kämen dem Tatbestand der Verleumdung gleich. Nicht ganz unbeachtet sollte auch der Umstand bleiben, dass Jonas Häger selbst auch nicht gerade eine weiße Weste trägt. Seit 2007 zahlt der Mann angeblich keine Steuern mehr, was er durch seinen Sprecher mit einem längeren Segeltrip begründen ließ.

Mittwoch, 5. Februar 2014

Strafanzeigen gegen Merkel und Co

Presseschau - Für Sie gelesen:

Strafanzeige gegen Merkel

 ·  Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu. 

Quelle:  FAZ

Strafanzeige gegen Bundesregierung

Mit einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wollen der Chaos Computer Club (CCC), die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein Digitalcourage den öffentlichen Druck im NSA-Skandal erhöhen. Die Anzeige richtet sich gegen die Bundesregierung sowie gegen hochrangige Mitarbeiter und Verantwortliche der Geheimdienste.
Die Bürgerrechtsgruppen werfen der Bundesregierung vor, mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und Daten an diese Behörde weitergegeben zu haben. Zudem bemühe sich die Bundesregierung nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an.

Donnerstag, 21. November 2013

Unrecht-Namen-Volkes

Buchvorstellung: Unrecht-Namen-Volkes Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat. Ein haarsträubendes Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines "Opfers" die Fakten verkennen. Sabine Rückert erzählt eine unglaubliche und doch wahre Geschichte: die des ersten Justizirrtums in Deutschland, der aufgrund journalistischer Nachforschungen aufgedeckt wurde. In den Jahren 2001/2002 recherchiert die Gerichtsreporterin der Zeit die Fälle nach und erkennt: Die Frau lügt. Ein Rechtsanwalt nimmt sich der unschuldig Verurteilten an und erwirkt nach langem Kampf gegen die Strafjustiz den Freispruch - da haben die beiden Männer ihre Haftstrafen schon abgesessen und stehen vor dem Ruin. http://www.amazon.de/Unrecht-Namen-Volkes-Justizirrtum-Folgen/dp/3455500153 Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 10. November 2013

Bankkonto gesucht ?

Sie brauchen ein Konto ? Eine Bankkarte ? Hier wird Ihnen geholfen !

Betrug mit Solarpark - Angeboten

Betrug mit Solarpark - Angeboten
Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ... Solarpark-Betrug: Kulmbacher Anwalt sitzt in U-Haft Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ein. Am späten Nachmittag hat die Ermittlungsrichterin der dortigen Wirtschaftsstrafkammer Untersuchungshaft angeordnet. Der 43-jährige Jurist soll Anleger, die in Solarparks investieren wollten, um rund eine Million Euro geprellt haben. Mehr lesen Sie hier Auch interessant: http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/photovoltaik-betruger-verursachte-millionenschaden-1.2200865

Sonntag, 10. März 2013

Hedgefonds-Manager Homm in Florenz in Haft


Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: 


Hedgefonds-Manager Homm in Florenz in Haft

Rom (dpa) - Der mutmaßliche Millionenbetrüger und ehemalige Hedgefonds-Manager Florian Homm sitzt nach fünf Jahren Flucht in Italien in Haft. Der 53-Jährige sei bei einem Besuch der Uffizien in Florenz festgenommen worden, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag.


weiter lesen: www.gmx.net/themen/finanzen/wirtschaft/34a95ri-hedgefonds-manager-homm-florenz-haft#.A1000146

Donnerstag, 7. März 2013

Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011


Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011

12.12.2012 Pressemitteilung Nr. 40/2012
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass sich stromintensive Unternehmen für das Jahr 2011 nicht von den Netzentgelten befreien lassen können.
Seit dem 04.08.2011 ist § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20 % des Haushaltskundenstrompreises aus (Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur). Auf Antrag können sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen.
Die für die Netzbetreiber entstehenden Einnahmeausfälle werden ab dem Jahr 2012 dadurch ausgeglichen, dass die an sich von den stromintensiven Betrieben zu zahlenden Netzentgelte bundesweit auf die übrigen Endkunden umgelegt werden. Anders als ab dem Jahr 2012 werden für das Jahr 2011 aufgrund entstehender Abrechnungsschwierigkeiten die Netzkosten aber nicht bundesweit umgelegt. Vielmehr werden die Einnahmeausfälle 2011 von den Endverbrauchern desjenigen Netzbetreibers getragen, über den das jeweilige stromintensive Unternehmen seinen „netzkostenfreien“ Strom bezogen hat.
Die Bundesnetzagentur hatte Unternehmen die Befreiung rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Das als Landesregulierungsbehörde zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hatte einem Düsseldorfer Mobilfunkbetreiber die Befreiung hingegen erst ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen waren, hier am 12.12.2011. Die Landesregulierungsbehörde entscheidet dann über die Befreiung von Entgelten, wenn das Unternehmen seinen Strom von einem Netzbetreiber bezieht, an dessen Netz bis zu 100.000 Kunden angeschlossen sind.
Mit ihrer Beschwerde begehrt das Mobilfunkunternehmen die Befreiung von den Netzentgelten nicht nur ab Mitte Dezember 2011, sondern für das gesamte Jahr 2011 in Höhe von mehr als 500.000 Euro. Aus Sinn und Zweck der Regelung ergebe sich, dass Unternehmen auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 befreit werden sollten. So seien die Freistellungsgrenzen auf das Kalenderjahr bezogen.
Der 3. Kartellsenat hat heute entschieden, dass hier eine weitergehende Befreiung von den Netzentgelten für das gesamte Jahr nicht in Betracht komme und im Übrigen stromintensive Unternehmen sich grundsätzlich erst ab dem 01.01.2012 vollständig von den Netzentgelten befreien lassen könnten. So habe der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz schon keine rückwirkende Geltung der Netzentgeltbefreiung angeordnet. Außerdem sei mit der Einführung der vollständigen Befreiung von den Netzentgelten ein bundesweiter Umlagemechanismus der Einnahmeausfälle eingeführt worden. Dieser bundesweite Ausgleich sei aber für das Jahr 2011 schon aus abrechnungstechnischen Gründen praktisch nicht mehr umsetzbar gewesen.
Der Senat hatte ferner im November 2012 in zwei Eilverfahren Bedenken geäußert, ob die vollständige Befreiung von den Netzentgelten überhaupt auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe (vgl. die Pressemitteilung Nr. 35/2012 vom 14.11.2012).
Die heutige Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung möglich.
Beschluss vom 12.12.2012, Aktenzeichen VI-3 Kart 46/12 (V)
Düsseldorf, 12.12.2012
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4971-411
Fax 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Freitag, 1. März 2013

Stalking und kein Ende


Stalking und kein Ende

Unsere Stalker geben nicht auf.

Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.

Die letzten massiven Internetverleumdungen stammten bekanntlich vom Dezember 2012.

Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.

Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure  auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.

Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.

Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.

Wir erinnern uns:

In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga  bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet  und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.

Was ist noch alles zu erwarten ?

Wird er etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?

Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.

Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte.  Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.

Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 26. Februar 2013

Stalking und kein Ende __________________________ Unsere Stalker geben nicht auf. Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen un Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden. Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure , auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile vertreiben. Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Reinhard Göddemeyer: Stalking und kein Ende.

Reinhard Göddemeyer: Stalking und kein Ende. Unsere Stalker geben nicht auf. Die letzten von uns gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen un Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden. Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure , auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile vertreiben. Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben. Ihr Reinhard Göddemeyer http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Montag, 25. Februar 2013

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck) Auch Videos von Einsätzen werden dringend gesucht. Freundliche Zuschriften bitte an R.Göddemeyer PF 1135 45739 Oer Erkenschwick per mail an: Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Pressemitteilung vom 21.02.2013 ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseitenbetreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen. Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT-Unternehmen. Negative Feststellungsklage gibt IT-Unternehmen Recht Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen. Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu

Freitag, 22. Februar 2013

Strom wird wieder teurer !

Strom wieder teurer ? 100 % Öko Strom für unter 20 Cent / kwh ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2500kwh = 48,45 E/monatlich und 4500 kwh = 81,61 Emonatlich Wechseln Sie jetzt ! Energieberatung Udo Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788401 Mob.:0157 83291492 (Zweites Standbein für Selbstständige: Vertriebsmitarbeiter gesucht, Bewerbung bitte per Mail an w-2012@gmx.de oder redaktion-sachbearbeitung@gmx.de)

Donnerstag, 21. Februar 2013

berlin-online: 6 Jahre unschuldig gesessen

berlin-online: 6 Jahre unschuldig gesessen: Thomas Evers hat nachweislich 6 jahre unschuldig in der JVA Hamm gesessen und wartet jetzt, 3 Jahre nach seiner Haftentlassung, immer noch a...

Montag, 18. Februar 2013

Sind unsere Politiker alle nur gaga ?

Deutschland hat ca 10 Millionen arme Menschen. In Deutschland arbeiten ca. 40 Millionen Menschen. Dies sind Menschen, die teilweise ALG II beziehen (ca 4 Millionen )und das sind Menschen, die gehen Vollzeit arbeiten und können trotzdem vom erzielten Verdienst den Lebensunterhalt nicht bestreiten. Bundesweit geht der Trend zum Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen, bundesweit entstehen immer mehr 400 Euro Jobs, überall brummen die Niedriglöhne. In Europa sind ca. 27 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, in Spanien und Griechenland mehr als in Frankreich oder den Niederlanden. Und was wollen unsere Politiker ? Wachstum - Wachstum - Wachstum !!! Angesichts dieser Zahlen kann man nur vermuten, dass unsere Politiker einen kleinen Dachschaden haben, denn wie soll Wachstum diese gravierenden Beschäftigungsprobleme lösen ? Was soll wachsen ? Ist die Hoffnung jetzt Asien ? Sollen die Chinesen den europäischen Müll kaufen ? Bei den Fahrzeugen ist es ja schon soweit. VW verkauft mehr Fahrzeuge in Asien als in Deutschland. Aber wann ist der Markt dort gesättigt ? Wie geht es dann weiter ? Unseren Politikern kann es egal sein, die sitzen mit Ihren Renten, Diäten usw. im Trockenen, Eurer Urmel

Samstag, 16. Februar 2013

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht: Reichen Ihnen am Anfang 80 Euro je Arbeitstag ? Das ist der Normalverdienst für Neulinge im Stromvertrieb. Jeder Mensch benötigt Strom ! ...

Dienstag, 12. Februar 2013

Ist die Targobank eine Gangsterbank ?

Lehmann Bankenpleite und kein Ende Auch wenn die Targo Bank den Namen City Bank komplett getilgt hat so hören die rechtlichen Streitigkeiten nicht auf. Wie der WDR heute berichtete hat die Targo Bank erneut eine juristische Niederlage erlitten. In der Sache ging es um 60 000 EURO, die ein Ehepaar aus Bünde angelegt hatte und die 2008 im Sog der Lehmann Bankenpleite verlorengingen. Jetzt stellte sich im Prozess am Landgericht Bielefeld (Az. 5 O 136/10) heraus, daß die Finanzberaterin der City Bank seinerzeit ein automatisches Computerprogramm benutzt hatte, um das Ehepaar zu "beraten". Eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erfolgte nicht. Das sahen die Bielefelder Richter im vorliegenden Fall als völlig unzureichend an. Da half auch nicht, daß die Finanzberaterin während der Beratungsphase den Kunden eine Geburtsnachricht über die Geburt der eigenen Tochter schickte, mit der sie wohl die Vertrauensbasis stärken wollte. Der Jurist Matthias Keunecke aus Hannover hatte die juristische Bearbeitung dieses Falles übernommen. Auch mit diesem Urteil hat sich wieder herausgestellt, daß die im Jahre 2008 von Reinhard Göddemeyer in Kooperation mit Fachanwälten initiierte Geschädigtenhilfe sehr sinnvoll gewesen ist. Obwohl man auch in diesem Fall sagen muss, daß die Targo Bank noch immer in die nächste Instanz gehen kann. Die Bank hat bekanntlich einen langen Atem, die Entscheidung der Bank bleibt abzuwarten. Reinhard Göddemeyer Weitere Urteile sind auf der Homepage der Anwaltskanzlei veröffentlicht

Agentur-E-Media -: Lehmann Bankenpleite und kein Ende

Agentur-E-Media -: Lehmann Bankenpleite und kein Ende: Auch wenn die Targo Bank den Namen City Bank komplett getilgt hat so hören die rechtlichen Streitigkeiten nicht auf. Wie der WDR heute beric...

Montag, 11. Februar 2013

Ein besorgter Mensch

Anti-CYBERMOBBING-Strategie Die aktive ANTI-CYBERMOBBING STRATEGIE die auch funktioniert! Viel zu viele Jugendliche und junge Erwachsene werden immer häufiger zu Opfern von so genanntem „Cyber-Mobbing“, also Rufmord im Internet. Es gab leider bereits mehrere Suizide und wahrscheinlich gibt es gerade tausende einsame, frustrierte und deprimierte Opfer, die allein zu Haus sitzen und nicht wissen was sie tun sollen? Es ist eine moderne Erscheinung im Alltagsleben der heranwachsenden jungen Leute und nimmt zum Teil echt krasse Auswüchse an – doch diesem Spuk könnte man jetzt effektiv ein ENDE setzen. Sofort und hiermit: Und zwar durch Techniken der aktiven Manipulation, die das Militär und auch Geheimdienste benutzen, um sich selbst oder ihre Aktionen vor Auf-, bzw. Entdeckung zu schützen: Sammle deine „Truppen“/ überprüfe deine "Ausrüstung/Mittel" vernichte alle „Beweise“ und/oder "verfälsche sie selbst" gehe aktiv gegen Verleumdungen und Gerüchte vor schlage dein/e Gegner_innen mit ihren/seinen eigenen Mitteln Auch wenn es sich komisch liest und für die Betroffenen selbst es erstmal keine schnelle Besserung verspricht, eines kann diese Abwehrstrategie auf jeden Fall, nämlich den Opfern wieder das Gefühl geben, sich Selbst helfen zu können Kontrolle zurück zu erlangen – kurz: sich aktiv zu wehren. Jetzt zu den Details: Punkt 1 Sammle deine Truppen: Es ist im Zeitalter des Cyberspace fast unmöglich sich direkt an diejenigen zu wenden, welche der Meinung sind, sich öffentlich im Netz „beleidigend“ und „verleumdend“ zu „bewegen“. Oftmals haben Opfer das Gefühl, je länger solche Mobbingaktionen laufen, komplett alleine zu sein. Deshalb ist es von größter Bedeutung sich frühzeitig an seine Familie und Freunde zu wenden – eben die eigenen Truppen zu mobilisieren! Benutze alle technischen Möglichkeiten die Du hast. Teile die Aufgaben genau auf und erstelle einen "eigenen Schlachtplan"! Punkt 2 Wenn eigene Profile samt Fotos usw., Blogs und/oder Foreneinträge und ähnliches dazu benutzt werden, um damit/deswegen gemobbt zu werden – ist es wichtig, dass alle diese (originalen)Spuren vernichtet werden, restlos (auch wenn das im ersten Moment weh tut)! Zumindest aber sollten alle persönlichen Informationen restlos aus dem Netz verschwinden, insbesondere Fotos und Texte - weg mit Gesicht und besonderen Merkmalen. Kein neuer "Munitionsvorrat" für deine Gegner! Und Anonymität im Internet ist bei solchen Gegen-Aktionen der wichtigste Aspekt im nun folgenden Onlineleben! Ziel ist die mittelfristige „Auslöchung“ sämtlicher möglicher Bezugspunkte, mit deren Hilfe Cybbermobbing weiterhin auf deine eigene Person schließen lassen könnte! Kappe die Verbindungen „online“, welche in irgendeiner Art und Weise mit dir in direkten Zusammenhang gebracht werden können - überall !!! Es ist nur von kurzer Dauer – später kann man ja wieder ein neues Profil anlegen, ein neues Blog aufmachen usw. … Punkt 3 Gehe aktiv gegen alle Verleumdungen, Behauptungen und Gerüchte vor! Hier ist es wichtig die „eigenen Truppen“ miteinzubeziehen. Teile die „Aufgaben“ auf. Einer macht Recherche, der nächste listet Beleidungen, Behauptungen und Gerüchte auf, wieder jemand anderes erstellt „Pseudoprofile etc.“, um sich aktiv an dem „kommenden Spielen“ zu beteiligen (natürlich nur zum Vorteil für das Opfer, also in deinem Interesse)! Hier könnten auch mehrere Personen zusammen arbeiten, in Gruppen quasi und an mehreren Fronten. Das effektiveste Instrument, um sich gegen Gerüchte zu wehren, ist die „aktive Übertreibung“. Beispiele: „Wenn behauptet wurde eine Person sei sexuell aktiv und habe perverse Neigungen, sollte man ins Detail gehen und schamlos übertreiben. Trupp 1 schreibt/kommentiert: Habe gehört, dass (das Opfer) es gerne ohne Kondom macht und auch in der Öffentlichkeit. Dann schreibt Trupp 2: Ja, und ich habe gehört das (die Person) es schon mal für Geld gemacht hat und in einem Porno (oder mit Tieren usw.)..." Je mehr ein Gerücht ÜBERtrieben wird, umso unglaubwürdiger wird es langfristig wirken, man darf nur keine Scheu haben – zieht ordentlich vom Stapel und „übertreibt bis sich die Balken biegen“...! WICHTIG: die eigenen Truppen sollten es vermeiden bei ihren Übertreibungen den Namen des Opfers zu nennen. Auch keine Spitznamen! Man sollte ein Initial des Vornamens benutzen oder ganz unpersönlich drauf los lügen!!! Der psychologische Effekt ist zum einen, dass der oder die Täter ihre MACHT und KONTROLLE verlieren und zum anderen, die Anfangs behaupteten Lügen/ Gerüchte von den „eigenen Übertreibungen“ verdrängt werden und dadurch selbst als eher unglaubwürdig, zumindest aber als sehr zweifelhaft rüberkommen. Die zukünftigen Leser usw, werden eher skeptisch werden und langfristig das Interesse ganz verlieren. Je übertriebener, abgehobener und unmöglicher eine Mobbingaktion sich entwickelt (und je öfter diese Übertreibungen auftauchen, egal wo im Netz es notwendig wird!), um so eher werden bei den Online-Usern so genannte Mitleidsgefühlsregungen ausgelöst und es verstärken sich die Zweifel, und dadurch wandeln sich auch die Kommentare, das Interesse lässt rapide nach... VERSPROCHEN. Je mehr „Truppenmitglieder“ hierbei mithelfen, umso schneller und effektiver lassen sich Online-Mobbingaktionen stoppen, oder eben un-interessant machen, weil unglaubwürdig!!! Sollten "sehr persönliche Fotos (zBspl. Nacktaufnahmen)" existieren und man wird bedroht, dass diese veröffentlicht werden, ist es von Vorteil man erstellt mithilfe eines Fotobearbeitungsprogramm eigene Fake-Bilder - retuschier dein Gesicht auf einen "lustigen" Statuenkörper, oder auf einen Comicbody. Natürlich ginge auch ein Körper des "anderen Geschlechts" - Hauptsache man erkennt deutlich die Fotomontage und die Bilder wirken insgesamt lustig! Hierfür braucht man eine ordentliche Portion Selbstironie und Mut. Doch die Wirkung insgesamt, sollten Originalbilder auftauchen, wird deutlich geschwächt - denn wer könnte jetzt noch mit Sicherheit sagen, ob es sich tatsächlich um "Originalbilder" oder doch nur WIEDER um Fotomontagen handelt? :-) Das und Ähnliches meinte ich mit "verfälsche selbst evtl. Beweise". Man kann auf diese Art und Weise auch Texte "verfälschen", wie zum Beispiel "eigenes Chat-Geläster" oder ein "heimlicher Liebesbrief", ein Tagebucheintrag oder was auch immer - je verfälschter und humorvoller ein eigener FAKE erstellt wird, um so schwieriger können die Täter ihre linken Touren abziehen. So lässt sich schon einiges an "Reaktionen fremder Personen" zum eigenen Vorteil manipulieren... Man braucht natürlich Mut, aber mal ganz ehrlich, wie groß kann das Risiko dabei schon sein, wenn man selbst für "falschen Gesprächsstoff" sorgt? Lass deiner Fantasie freien Lauf, frage deine Familie und Freunde um Rat und diskutier mit ihnen über deine Ziele - was willst Du letztendlich erreichen??? Ewiges Opfer oder dann doch lieber rechtzeitig zum Gegenangriff übergehen?!!? Punkt 4 (die süße Rache) Dieser Punkt ist eigentlich nicht zu empfehlen, aber – wie sagt man so schön: Rache ist süß... Wer den Drang verspüren sollte sich aus der Opferrolle zu befreien und sich aktiv zur Wehr zu setzen, um sich zu rächen, sollte folgende Dinge beachten. Nach erfolgter, aktiver „feindlicher Übernahme“ einer Mobbingaktion verraten sich Täter_Innen meistens selbst dadurch, dass Sie persönlich beleidigt sind und versuchen, sich jetzt durch persönliche Aktionen, von Angesicht zu Angesicht, an dem Opfer auszutoben. Das hat zwei Vorteile: 1. der oder die Täter outen sich selbst und 2. können Sie jetzt strafrechtlich verfolgt werden... Der nächste Aspekt ist der, dass man jetzt seinen Gegner kennt und somit aktiv gegen Ihn oder Sie vorgehen kann – wenn man das überhaupt möchte?!??? Das sollte gut überlegt werden!!! Jetzt zum WIE: Jede/r Täter_In hat einen ganz persönlichen wunden Punkt, eine Schwachstelle – finde es heraus. Hat der- oder diejenige Geheimnisse, Komplexe oder irgendeine Charakterschwäche, welche sich gegen sie verwenden lässt? Benutze es! Oder suche die Stärken und Vorlieben eines Täters, einer Tätergruppe und „wandel dies in Schwächen“ um. Gruppen leben vom Zusammenhalt – spiele einzelne Teilnehmer gegeneinander aus, trenne sie und nehm sie dir einzeln vor, immer der Reihe nach! Mädchen wollen immer hübsch sein und treten meistens im Duett oder in kleinen Gruppen auf. Du könntest einen anonymen, gefälschten Liebesbrief an die Freundin deiner Hauptrevalin dem "Klassenclown" zukommen lassen, in der Hoffnung, dass dieser ihn laut vor der Klasse vorliest. Zum einen streust du damit Zwietracht zwischen den Mädels, zum anderen wird die Eine eifersüchtig auf die Andere werden - auch wenn sie es nicht zugeben will. Aber ein Nummer-Eins-Girl duldet nie eine Konkurrentin neben sich, auch wenn diese die "beste Freundin" sein sollte... ODER – melde die Hauptrevalin bei einem Casting/ Schönheitswettbewerb an und verbreite die Anmeldung auf dem Schulhof... Mädels hassen es, wenn eine von Ihnen sich für etwas besseres oder für die Hübscheste von allen hält. Beleidigt dich jemand laufend mit "STINKER" oder ähnlichem - besorge die eine stinkende Flüssigkeit, wie Buttersäure, Amoniak (es geht auch Wasserstoffperoxid aus Haarfärbemitteln) o.ä. und gieß es unauffällig auf den Rucksack oder die Tasche deines Gegners. Steck ihr oder ihm ein faules Ei (drei Wochen auf der Heizung gelagert!) in den Rucksack... ;-) Veröffentliche jedes Geheimnis deines Gegners, welches Du in Erfahrung bringen kannst! Macht jemand gerne Sport – dann kann ein Trainer doch nicht wollen, dass er und sein Schützling mit Drogen/Doping in Verbindung gebracht wird (Stichwort: ein gefälschter Presse-Anruf o.ä.)... Lass deiner Fantasie freien Lauf, überlege dir wie weit du gehen willst, aber bedenke – dein Karma wird es dir auf jeden Fall irgendwann zurückgeben, dieser Aufgabe musst du dich dann auch stellen. Alles hat seinen Preis - auch die Rache, das ist das "Gesetz der ausgleichenden Gerechtigkeit"!!! Na ja, wie oben beschrieben und angedeutet ist es wichtig aktiv zu werden – und zwar genau dort, wo das Mobbing (hier als Beispiel Cyber-Mobbing) stattfindet. Nimm den Täteraktionen ihre Macht und Stärke, in dem du sie benutzt und vollkommen übertreibst, verfälschst und dadurch abschwächst. Mach sie in jedem Fall und mithilfe deiner eigenen Truppen, irgendwie lächerlich und so langfristig unwirksam/ unglaubwürdig! Es schadet auch nichts wenn mehrere, verschiedene Versionen von Gerüchten über Dich verbreitet werden sollten... Alles hilft, so lange es Verwirrung stiftet! Aber, was am Wichtigsten ist – suche die gute Helfer, nur Menschen denen du absolut vertrauen kannst! Sei dein eigener General im Cyber-Mobbingkrieg, sammle deine Truppen und setze zum Gegenangriff an, befrei dich aus der passiven Opferrolle – Du musst handeln! Gegenangriff ist oftmals die einzige/ und beste Verteidigung, steht auch so im Buch "Kunst des Krieges"!!! Willst Du weitere Tipps rund um das Thema „Anti-Gerüchte und Desinformationen (im Militär und bei Geheimdiensten) Strategien, Maßnahmen und Aktionen zur Informationskontrolle“ - such im Netz nach diesen Stichpunkten. Beschäftige dich mit den Themen Propaganda, Public-Relation, Werbung, Meinungsmanipulation, Bevölkerungskontrolle und Massenpsychologie. Und als letzter Tipp: suche nach Verschwörungstheorien und schau dir genau an wie beide Seiten, also die Verschwörungstheoretiker auf der einen und ihre Gegner auf der anderen Seite, miteinander umgehen. Was sie Wie schreiben. Benutzen sie Argumente und Fakten oder nur Floskeln und Phrasen, also blöde Sprüche??? Somit kannst du eine Menge dazulernen und dich so aktiv gegen Mobbing zur Wehr setzen, insbesondere im World-Wide-Web... Solltest Du jedoch im Reallife immer wieder Opfer von Mobbingattacken werden, scheue Dich nicht um Hilfe zu bitten. Seien es nun deine Eltern oder Lehrer. In ganz schlimmen Fällen ist es immer ratsam zur Polizei zu gehen - bevor etwas schlimmeres passiert! Auch solche Maßnahmen sind eine aktive Gegenwehr und haben überhaupt nichts mit Schwäche zu tun! Als letzter Tipp: Solltest Du Angst davor haben (oder bereits Erfahrungen) mit echter und harter Gewalt konfrontiert zu werden, musst du dir über eine ganz wichtige Sache im Klaren werden - deine Gegner haben eine sehr hohe "Grenze" überschritten und werden von sich aus auch nicht mehr mit körperlichen Attacken aufhören - egal wie sehr du darauf hoffst. Gewalttäter_innen lassen sich durch bitten, betteln und flehen einfach nicht beeindrucken. Bei solchen Vorkommnissen ist es an der Zeit, dass Du dich um einen Selbstverteidigungskurs kümmerst! Ich empfehle immer KRAV-MAGA, eine von israelischen Elitetruppen entwickelte und im Laufe der Jahre von vielen Militär- und Polizei-Sonderkommandos angewendete Verteidigungstechnik, die aus vielen verschiedenen Kampfsportarten, sehr effektive und vor allem leicht und schnell zu erlernende Selbstverteidungsmaßnahmen zusammenfasst. Krav-Maga hat drei wesentliche Vorteile: man kann es in jedem Alter erlernen (auch egal welches Geschlecht man hat!), es stärkt Körper und vor allem das eigene Selbstbewusstsein und, man kann schon nach wenigen Monaten - mithilfe von Grundtechniken und Abwehrbewegungen, sich auch gegen körperlich überlegene Gegner sehr effizient zur Wehr setzen (für den Schulhof reicht das meist schon aus!). Außerdem macht Krav-Maga richtig Spass - eben weil man sehr schnell die eigenen Fortschritte sieht und sich dadurch schon ein ganz neues Selbstbewusstsein einstellt... Also, in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile Krav-Maga-Kurse - nix wie hin - und viel Spass... :-) Falls Dir diese Strategie irgendwie geholfen hat oder sie Dich wenigstens ein wenig inspiriert hat, habe ich abschließend nur noch eine Bitte, hilf mir, sie im Netz zu verbreiten - egal wie... Danke. Ich möchte das so viele Opfer wie möglich davon erfahren und so ein kleines Einsatzwerkzeug erhalten, um sich ebenfalls in ihren eigenen Schlachten aktiv zur Wehr zusetzen. Niemand muss und darf sich Cybermobbing gefallen lassen – erklären wir dieser kindischen Charakterschwäche von minderbemittelten Schwachmaten/Lowbraintussis eine deutliche Abfuhr – wehr dich, wenn Du wieder frei und unbekümmert leben willst!!!

Alter Trick in neuem Gewand

Angebot für die Rubrik Papierkorb: c/o Geschäftsführung Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie auf dem Postweg nicht zu erreichen waren, senden wir ihnen unseren diesjährigen Eintragungsantrag per Mail zu. Gemäß EU Dateninformationsrecht (u. a. Direktive 2002/58/EG) teilen wir Ihnen mit, welche Daten in der Datenbank des deutschen Branchenbuchs öffentlich zu Ihrer juristischen Person einsehbar sind. Firma: Branche: Bauplanung Straße: Castroper Str. 6 PLZ/Ort: 44627 Bundesland: Nordrhein-Westfalen Telefon: Telefax: E-Mail: Internet-Adresse: Es wird darum gebeten, diese Daten und ebenso die Datei im Anhang zu prüfen. Sofern Interesse besteht, kann der Anhang per Fax zurückgesendet werden. Hochachtungsvoll Branchenbuch Deutschland 2013 AD Data System LTD. Road Town, Tortola British Virgin Islands P.O. Box 4342 E-Mail: info@deutsches-branchenbuch.net Company Number: 1723601