Es ist doch immer wieder erstaunlich festzustellen, welche Anstrengungen deutsche Anwälte unternehmen um aufzufallen, um letztlich zu Mandaten zu kommen. Manche studieren nicht nur Jura sondern schreiben auch gleich eine Doktorarbeit. (Hier sollte vielleicht auch einmal überprüft werden, ob wie im Falle unseres Karl Theo zu Gutenberg Texte einfach geklaut wurden.)
So wie Dr.Wichs aus Hamburg.
So schreibt er in seinem Internetauftritt "Wettbewerbsberater" über alle möglichen Fälle aus dem Rechtsgebiet Werttbewerbsrecht, was sofort die Frage aufwirft, ob die Kanzlei nix anderes zu tun hat ?
In diesem Internetauftritt findet sich auch ein Blog, in das offensichtlich jeder geistige Schwachmat, der eine PC-Tastatur bedienen kann. seine Weisheiten hineinschreiben kann.
Und der liebe Dr.Wichs ist so lieb alle diese Weisheiten ungeprüft zu veröffentlichen.
Offensichtlich ist damit, dass der Möchtegerndoktorand kein besonderes
Interesse am Wahrheitsgehalt der von ihm veröffentlichten Meldungen hat.
Ausweislich seiner Vita kennt er sich aus. Er berät demnach seit der Gründung Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Allerdings besitzt er offensichtlich keine Fachausbildung als Fachanwalt, auf der Homepage ist dazu jedenfalls keine Information zu finden.
Wie kann man dann als promovierter Jurist von Dritten eingestellte Falschbehauptungen und Verleumdungen ungeprüft übernehmen und weiterverbreiten ?
Ist dieser Mann irre ?
Normal ist das sicher nicht.
Aber laut uns vorliegenden Informationen ist wegen dieser Veröffentlichung der Staatsanwalt eingeschaltet worden und eine saftige Schadensersatzklage ist wohl auch in Vorbereitung.
Arme Mandanten kann man da nur sagen ! Wenn dieser Dr. Wichs in seinen anderen Angelegenheiten auch so oberflächlich arbeitet dann "Gute Nacht" !
Aber was solls, schliesslich hat der Mandant die Vollmacht unterschrieben und abrechnen kann man das Mandat ja unabhängig vom Erfolg.
Dafür hat man ja schliesslich Jura studiert !
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