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Dienstag, 29. Januar 2013
Oldtimer - online: 8 Jahre Haft für Oldtimer - Betrueger
Oldtimer - online: 8 Jahre Haft für Oldtimer - Betrueger: Münster (dpa/lnw) - Ein Oldtimer-Händler aus Münster ist am Montag wegen Betruges zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 37-Jährige hatt...
Knut-Willi Schlanerts Geständnis ?
Gesteht unser Knut-Willi Schlanert jetzt auch ?
Geständnisse sind derzeit in.
Wie man derzeitig aktuell in den Medien lesen kann hat der 7-fache Tour de France Gewinner Louis Armstrong ein Geständnis abgelegt. Er sah für sich wohl auch keine andere Möglichkeit mehr.
Es geht also doch !
Unser deutscher Radprofi Jan Ulrich kommt deshalb jetzt auch in Zugzwang.
Wird er weiterhin jegliche Dopingvorwürfe leugnen ?
Oder wird er deshalb jetzt auch ein Geständnis ablegen oder die Vorwürfe zumindest einräumen ?
Immerhin hält sich ja auch nach wie vor das Gerücht, daß es im Rradrennsport doch auch Sportler geben soll, die den Sport ohne die Einnahme von leistungssteigernden Dopingmitteln betreiben.
Im Fall des deutschen Ober-Stalkers Knut-Willi Schlanert verdichten sich die Beweise jedenfalls ebenfalls immer mehr, denn immer mehr Opfer-Beschwerden, Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen, Betreuungsverfahren und auch Gerichtsbeschlüsse liegen mittlerweile gegen ihn vor.
Die Reihe der ergangenen und beantragten Gerichtsbeschlüsse wird immer länger.
27 O 1111 / 06 des Landgerichtes Berlin aus dem Jahr 2006
10 C 96 / 12 des Amtsgerichtes Holzminden aus dem Jahr 2012
10 C 136 / 12 des Amtsgerichtes Holzminden aus dem Jahr 2012
63 C 41 / 13 des Amtsgerichtes Güstrow aus dem Jahr 2013
11 C 19 / 2013 des Amtsgerichtes Recklinghausen
34 XVII 7 / 13 AG Güstrow aus dem Jahr 2013
(Nach den amtlichen Betreuungsakten in Holzminden und Berlin wäre das jetzt die dritte Akte dieser Art ! )
33JS 12893 / 11 der Staatsanwaltschaft Berlin
233 JS 969 / 12 der Staatsanwaltschaft Berlin (Sammelverfahren)
Ermittlungsverfahren / Aktenzeichen / Tagebuchnummer 201206413667 bei der Kripo Holzminden
weitere existieren bei: Staatsanwaltschaft Cottbus, Hildesheim, Alfeld, Bochum, Essen,
Nicht zu vergessen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten in der Schweiz.
Was wird er angesichts der erdrückenden Beweismittel tun ?
Gesteht Knut-Willi Schlanert jetzt auch ?
Lässt er sich sogar freiwillig untersuchen ?
Geht er freiwillig in die Therapie ?
Oder muss ein Richter ihm die Therapie in das Urteil schreiben ?
Geschädigtengemeinschaft Schlanert
XXXXXXXXXXXXX Die Justiz wird ihn richten XXXXXXXXXXXXXX
Geständnisse sind derzeit in.
Wie man derzeitig aktuell in den Medien lesen kann hat der 7-fache Tour de France Gewinner Louis Armstrong ein Geständnis abgelegt. Er sah für sich wohl auch keine andere Möglichkeit mehr.
Es geht also doch !
Unser deutscher Radprofi Jan Ulrich kommt deshalb jetzt auch in Zugzwang.
Wird er weiterhin jegliche Dopingvorwürfe leugnen ?
Oder wird er deshalb jetzt auch ein Geständnis ablegen oder die Vorwürfe zumindest einräumen ?
Immerhin hält sich ja auch nach wie vor das Gerücht, daß es im Rradrennsport doch auch Sportler geben soll, die den Sport ohne die Einnahme von leistungssteigernden Dopingmitteln betreiben.
Im Fall des deutschen Ober-Stalkers Knut-Willi Schlanert verdichten sich die Beweise jedenfalls ebenfalls immer mehr, denn immer mehr Opfer-Beschwerden, Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen, Betreuungsverfahren und auch Gerichtsbeschlüsse liegen mittlerweile gegen ihn vor.
Die Reihe der ergangenen und beantragten Gerichtsbeschlüsse wird immer länger.
27 O 1111 / 06 des Landgerichtes Berlin aus dem Jahr 2006
10 C 96 / 12 des Amtsgerichtes Holzminden aus dem Jahr 2012
10 C 136 / 12 des Amtsgerichtes Holzminden aus dem Jahr 2012
63 C 41 / 13 des Amtsgerichtes Güstrow aus dem Jahr 2013
11 C 19 / 2013 des Amtsgerichtes Recklinghausen
34 XVII 7 / 13 AG Güstrow aus dem Jahr 2013
(Nach den amtlichen Betreuungsakten in Holzminden und Berlin wäre das jetzt die dritte Akte dieser Art ! )
33JS 12893 / 11 der Staatsanwaltschaft Berlin
233 JS 969 / 12 der Staatsanwaltschaft Berlin (Sammelverfahren)
Hier das Aktenzeichen -Vorgang Schlanert- der Dienstaufsicht Amtsanwaltschaft Berlin
Leiterin Frau Burgmüller
311 gen AA 87/12
Ermittlungsverfahren / Aktenzeichen / Tagebuchnummer 201206413667 bei der Kripo Holzminden
weitere existieren bei: Staatsanwaltschaft Cottbus, Hildesheim, Alfeld, Bochum, Essen,
Nicht zu vergessen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten in der Schweiz.
Was wird er angesichts der erdrückenden Beweismittel tun ?
Gesteht Knut-Willi Schlanert jetzt auch ?
Lässt er sich sogar freiwillig untersuchen ?
Geht er freiwillig in die Therapie ?
Oder muss ein Richter ihm die Therapie in das Urteil schreiben ?
Geschädigtengemeinschaft Schlanert
XXXXXXXXXXXXX Die Justiz wird ihn richten XXXXXXXXXXXXXX
Montag, 28. Januar 2013
Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...
Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert
Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...
Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert
Stalking im Internet
Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.
Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?
Vielleicht der Admin C ?
Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ?
Lesen Sie dazu das Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn
LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 |
http://openjur.de/u/107110.html
Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier
Ihr Reinhard Göddemeyer
Sonntag, 27. Januar 2013
E-Zukunft-2012: Brandschutz für Solaranlagen.
E-Zukunft-2012: Brandschutz für Solaranlagen.: Vorankündigung Im Februar befassen wir uns aktuell mit dem Brandschutz für Solaranlagen. Für unsere Berichterstattung suchen wir noch i...
E-Zukunft-2012: Brandschutz für Solaranlagen.
E-Zukunft-2012: Brandschutz für Solaranlagen.: Vorankündigung Im Februar befassen wir uns aktuell mit dem Brandschutz für Solaranlagen. Für unsere Berichterstattung suchen wir noch i...
Samstag, 26. Januar 2013
News Reinhard Göddemeyer
Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.
Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.
Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das Amtsgericht Recklinghausen einen Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen.
Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.
Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war.
Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist.
........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.
In Güstrow ist er auch wieder illegal rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.
Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info www.news.guestrower.info Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg.
Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.
Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)
Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen. Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht.
Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen.
Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden.
Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.
Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.
Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird. Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen.
Sicherheitshalber wird ihm auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.
Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.
Reinhard Göddemeyer
Ihre Antistalkingliga
Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das Amtsgericht Recklinghausen einen Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen.
Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.
Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war.
Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist.
........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.
In Güstrow ist er auch wieder illegal rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.
Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info www.news.guestrower.info Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg.
Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.
Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)
Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen. Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht.
Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen.
Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden.
Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.
Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.
Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird. Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen.
Sicherheitshalber wird ihm auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.
Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.
Reinhard Göddemeyer
Ihre Antistalkingliga
Freitag, 25. Januar 2013
Wolfgang Firchau
Wolfgang Firchau - Betrüger, Stalker und Dieb
Herr Wolfgang Firchau aus Dortmund ist ein Betrüger, Schwarzarbeiter, Steuerhinterzieher, Dieb und Stalker der übelsten Sorte.Heute (12/2012) ist Firchau 64 Jahre. Hiervon hat er etliche Lebensjahre im Gefängnis verbracht. Er ist zum Teil mehrfach vorbestraft wegen:
• Betrug
. Steuerhinterziehung
• Versicherungsmissbrauch
• Diebstahl
• Körperverletzung
• Stalking
• und vieler weiterer Straftaten
Zurzeit laufen wieder etliche Ermittlungsverfahren gegen Firchau. Und ein Strafurteil ist erst vor kurzem in dritter Instanz bestätigt worden. Hier wartet er auf seinen nächsten Haftantrittstermin.
Wolfgang Firchau ist eine menschlich und gesellschaftlich gescheiterte Existenz. Schon früh in seinem Leben entdeckte er, dass Geld durch Betrug und Diebstahl scheinbar einfacher zu verdienen sei, als durch ehrliche Arbeit. Seine Rechnungen machte er jedoch ohne den Zorn seiner beinahe unzähligen Opfer und den Eifer von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die gesetzliche Aufgabe der Justiz ist es nämlich, bei Personen wie ihm „das illegale Gewerbe“ mit Strafe zu verfolgen und still zu legen.
Nun fehlt Firchau seit je her jegliche Einsicht in das Unrecht seines Tuns. Und er zeigt so viel kriminelle Energie, dass er seit ein paar Jahren sämtliche Strafen nur noch „ohne Bewährung“ erhält.
Firchaus Opfer halten ihn – wenn sie ihn erst einmal kennen gelernt haben – für nicht mehr der Resozialisierung fähig. Und irgendwann wird es auch einen Richter oder eine Richterin geben, die ihn zu einer Sicherungsverwahrung verurteilen wird. Bis es soweit ist, wird Firchau zwischen seinen Gefängnisaufenthalten weiterhin stehlen, betrügen und seinen Opfern als Stalker nachstellen.
Firchau schreckt hierbei leider auch nicht vor Körperverletzung zurück. Gerne droht er damit, seinen Gegnern die Kniescheiben zu zertrümmern. Dieser Mann ist gefährlich für die Gesellschaft. Und wie es ein Richter in einem Strafurteil schon formuliert hat: Er muss gestoppt werden, dies ist nur durch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich.
Firchau fehlt nun einmal jegliche Einsicht in seine Täterschaft, jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliche Empathie zu seinen Opfern. Deshalb hält er sich selbst für das Opfer von Justiz, Polizei und letztendlich auch der Anzeigen seiner Opfer. – Und was tut ein Opfer? Es wehrt sich. So greift Firchau auch die Opfer und die Zeugen aus seinen vielfältigen Strafverfahren immer wieder illegal und leider oft auch anonym an.
Firchau vermischt in seinen Verleumdungen einige Teilwahrheiten mit vielen Lügen und böswilligen Unterstellungen. Er verfährt hierbei nach dem Motte, ein wenig darf und muss stimmen, aber das meiste sollte und muss gelogen sein. Nur wenn ein wenig Wahrheit existiert, dann wirkt eine Lüge glaubwürdig. Und wenn man nur mit genug Dreck geworfen hat, dann wird schon etwas haften bleiben. Dreck bleibt stets in irgendeiner Form kleben.
Das Internet ist für Firchau eine vielfältige Möglichkeit, seine Opfer zu verleumden, zu schikanieren und zu beschimpfen. Neuerdings nennt er sich sogar großspurig (eigentlich ist sein Verhalten auch hier das eines Hochstablers, also wieder das eines Betrügers) einen „Internet-Journalisten“.
Firchau ist einfacher Schreiner von Beruf, er hat also niemals studiert und niemals eine journalistische Ausbildung gemacht. Seine Arbeitsstellen hat er stets verloren. Nirgendwo konnte er sich halten, denn überall war und ist er für andere Menschen unerträglich.
Wenn Firchau seinen Beruf angibt, sollte er sich ehrlich als „Berufs-Verbrecher“ bezeichnen. Aber ehrlich war er in den letzten Dekaden noch nie.
Abschließend noch die Lieblings-Betrugsmasche des Wolfgang Firchau:
Firchau gründet gerne „eingetragene Vereine“ aber auch „nicht eingetragene Vereine“. Weil sein eigener Name „Wolfgang Firchau “ verbrannt ist, sucht er sich stets unbedarfte Dritte, die in diesen Vereinen „rein formal“ zu Vorständen bestellt werden. Über diese Vereine begeht er dann viele seiner Straftaten. Wobei es für die Justiz oft sehr schwer ist, Firchau die Strafbarkeit seines Tuns nachzuweisen. Aber es gelingt.
Wenn der Name eines Vereins ebenso verbrannt ist, gründet er einfach einen neuen Verein und macht auf die gleiche Weise weiter. So versteckt er sich hinter dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit, um es für kriminelle Umtriebe zu missbrauchen.
Firchau gründet gerne gemeinnützige Vereine, hierfür beantragt er öffentliche Gelder und sammelt Spenden, um sie sofort wieder zu unterschlagen und zu veruntreuen. Die Vereine liquidiert er immer, kurz bevor das Finanzamt oder die Justiz selbige kontrollieren können.
Ebenso gründet Firchau gerne Abmahn-Vereine, um kleine Gewerbetreibende und Privatpersonen durch oftmals konstruierte und fingierte Abmahnungen zu betrügen und zu quälen.
Und Firchau schließt mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die dem Berufsrecht der Anwälte wenig Beachtung schenken, „Honorar-Vereinbarungen“, um über diese einen Teil seiner Betrügereien zu erledigen.
Und des Weiteren benutzt Firchau regelmäßig falsche Namen; vor allem tut er dies, wenn er mit unbedarften Menschen in einen ersten Kontakt kommt.
Firchau zeigt eine extreme kriminelle Energie. Und nach jedem Gefängnisaufenthalt hat er stets etwas Kriminelles neu hinzu gelernt. Es sage somit niemand, man könnte sich im Gefängnis nicht weiterbilden.
IA-PA-BDS (Internet-Arbeitsgemeinschaft zur
Prävention und Abwehr von Betrug, Diebstahl und Stalking)
Solarenergie-online: Reinhard Göddemeyer Presseschau: Solar-Aktien
Solarenergie-online: Reinhard Göddemeyer Presseschau: Solar-Aktien: Reinhard Göddemeyer Presseschau: Solar-Aktien im freien Fall in Richtung Penny Stocks ? Jetzt hat es auch den Branchenprimus Solarworld ...
Donnerstag, 24. Januar 2013
Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgerinitiative:
Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgerinitiative:
Geplante Europäische Bürgerinitiative:
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!
Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.
Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen: 1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. 2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. 3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
ECI(2012)000003
10/05/2012
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing/details/2012/000003/de
Bsirske Frank, Goudriaan Jan Willem, Nordström Annelie, Perret Anne-Marie, Kokalov Ivan, Pavanelli Rosa Maria, Prentis Dave
Goudriaan Jan Willem, Perret Anne-Marie
water@epsu.org, president@epsu.org
http://www.right2water.eu/
Wenn Sie eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie Bürgerin oder Bürger der EU sein (also die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen) und alt genug, um an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt).
Weitere Informationen über die Bestimmungen zur Europäischen Bürgerinitiative:http://ec.europa.eu/citizens-initiative
Hier unterschreiben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ihr Reinhard Göddemeyer
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!
Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.
Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen: 1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. 2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. 3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
ECI(2012)000003
10/05/2012
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing/details/2012/000003/de
Bsirske Frank, Goudriaan Jan Willem, Nordström Annelie, Perret Anne-Marie, Kokalov Ivan, Pavanelli Rosa Maria, Prentis Dave
Goudriaan Jan Willem, Perret Anne-Marie
water@epsu.org, president@epsu.org
http://www.right2water.eu/
Wenn Sie eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie Bürgerin oder Bürger der EU sein (also die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen) und alt genug, um an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt).
Weitere Informationen über die Bestimmungen zur Europäischen Bürgerinitiative:http://ec.europa.eu/citizens-initiative
Hier unterschreiben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ihr Reinhard Göddemeyer
Dienstag, 22. Januar 2013
Göddemeyer - online: Für 2080 strafbare Handlungen muss sich ein Essene...
Göddemeyer - online: Für 2080 strafbare Handlungen muss sich ein Essene...: Reinhard Göddemeyer Presseschau : Essen. Für 2080 strafbare Handlungen muss sich ein Essener Rechtsanwalt vor dem Landgericht verantwort...
Sonntag, 20. Januar 2013
No Problem
Presseschau: Für Sie gelesen
Dreieinhalb Jahre haft für Vereinsgründer
Dreieinhalb Jahre haft für Vereinsgründer
Wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern ist am Freitag der Gründer des "No Problem"-Vereins, Josef Schörkmayr, am Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass sich Schörkmayr an Vereinsgeldern bedient und daraus teilweise seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Schörkmayr legte ein Teilgeständnis ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
455.000 Euro hatte Schörkmayr laut Anklage für private Zwecke verwendet, am Schluss blieb ein Untreuebetrag von 263.534 Euro. Der Gründer des "No Problem Orchestra", dessen Idee es war, geistig und körperlich behinderte Menschen durch das Musizieren zu therapieren und mit dem Schörkmayr durch die ganze Welt gereist war, finanzierte aus Vereinsgeldern nicht nur einen Rasenmäher, sondern auch die Betriebskosten seines Privathauses, den Kanalanschluss für sein Haus oder Telefonkosten seiner Kinder. Der Vereinsvorstand, in dem er und seine Frau die Mehrheit hatten, genehmigte ihm auch ein Geburtstagsgeschenk von 150 Weinflaschen.
Richter: "Schörkmayr war de facto 'No Problem'"
Am Donnerstag hatte Schörkmayr noch sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und davon gesprochen, seinerseits mehr als 800.000 Euro an Forderungen gegen den Verein zu haben. Am Freitag in der Früh gab er schließlich zu, dass gewissen Ausgaben tatsächlich privat gewesen seien, so etwa die Weinflaschen. Für ein reumütiges Geständnis reichte das in den Augen des Richters allerdings nicht.
Die Einvernahmen von mehreren Zeugen zeichneten das Bild eines Vereins, der völlig von einer Person, nämlich Schörkmayr, dominiert war. Seine Frau, die ebenfalls im Vereinsvorstand saß, erklärte, sie habe ihrem Mann blind vertraut. Sie habe zwar die Kasse geführt, aber alle Entscheidungen hätte Schörkmayr getroffen. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung denn auch, Schörkmayr sei de facto "No Problem" gewesen und habe über zehn Jahre hinweg sein Leben und das seiner Familie mit dem Verein finanziert.
Unbescholtenheit als Milderungsgrund
Mildernd bei der Strafbemessung war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, erschwerend jedoch der lange Zeitraum der Untreue. Schörkmayr habe sich unter der Schirmherrschaft der Behinderten bereichert und hier ein Konstrukt geschaffen, um seine Lebensführung zu finanzieren, so Dumpelnik.
Die Verteidigung betonte, der Angeklagte habe eine Schadenssumme von 70.000 Euro anerkannt, dem stünden Gegenforderungen an den Verein von mehr als 800.000 Euro gegenüber. Daraus sei auch zu erkennen, dass keine Schädigungsabsicht vorhanden gewesen sei. Das Plädoyer lautete denn auch auf Freispruch, das Urteil wird mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Auch Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Berufung ein.
Schörkmayr war auch noch wegen Diebstahls und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt gewesen. Diese beiden Delikte wurden vom Richter aus dem Verfahren ausgeschieden und werden extra verhandelt.
Hausbesetzung in Güstrow
Hier können Sie nachlesen, mit welchen Methoden Peter Bohnsack mit Unterstützung von Knut-Willi Schlanert in Güstrow um den Verbleib in der Eisenbahnstr, 4a kämpft. Hier klicken
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