Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.
Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?
Vielleicht der Admin C ?
Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ?
Lesen Sie dazu das Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn
LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 |
http://openjur.de/u/107110.html
Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier
Ihr Reinhard Göddemeyer
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