Dreieinhalb Jahre haft für Vereinsgründer
Wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern ist am Freitag der Gründer des "No Problem"-Vereins, Josef Schörkmayr, am Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass sich Schörkmayr an Vereinsgeldern bedient und daraus teilweise seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Schörkmayr legte ein Teilgeständnis ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
455.000 Euro hatte Schörkmayr laut Anklage für private Zwecke verwendet, am Schluss blieb ein Untreuebetrag von 263.534 Euro. Der Gründer des "No Problem Orchestra", dessen Idee es war, geistig und körperlich behinderte Menschen durch das Musizieren zu therapieren und mit dem Schörkmayr durch die ganze Welt gereist war, finanzierte aus Vereinsgeldern nicht nur einen Rasenmäher, sondern auch die Betriebskosten seines Privathauses, den Kanalanschluss für sein Haus oder Telefonkosten seiner Kinder. Der Vereinsvorstand, in dem er und seine Frau die Mehrheit hatten, genehmigte ihm auch ein Geburtstagsgeschenk von 150 Weinflaschen.
Richter: "Schörkmayr war de facto 'No Problem'"
Am Donnerstag hatte Schörkmayr noch sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und davon gesprochen, seinerseits mehr als 800.000 Euro an Forderungen gegen den Verein zu haben. Am Freitag in der Früh gab er schließlich zu, dass gewissen Ausgaben tatsächlich privat gewesen seien, so etwa die Weinflaschen. Für ein reumütiges Geständnis reichte das in den Augen des Richters allerdings nicht.
Die Einvernahmen von mehreren Zeugen zeichneten das Bild eines Vereins, der völlig von einer Person, nämlich Schörkmayr, dominiert war. Seine Frau, die ebenfalls im Vereinsvorstand saß, erklärte, sie habe ihrem Mann blind vertraut. Sie habe zwar die Kasse geführt, aber alle Entscheidungen hätte Schörkmayr getroffen. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung denn auch, Schörkmayr sei de facto "No Problem" gewesen und habe über zehn Jahre hinweg sein Leben und das seiner Familie mit dem Verein finanziert.
Unbescholtenheit als Milderungsgrund
Mildernd bei der Strafbemessung war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, erschwerend jedoch der lange Zeitraum der Untreue. Schörkmayr habe sich unter der Schirmherrschaft der Behinderten bereichert und hier ein Konstrukt geschaffen, um seine Lebensführung zu finanzieren, so Dumpelnik.
Die Verteidigung betonte, der Angeklagte habe eine Schadenssumme von 70.000 Euro anerkannt, dem stünden Gegenforderungen an den Verein von mehr als 800.000 Euro gegenüber. Daraus sei auch zu erkennen, dass keine Schädigungsabsicht vorhanden gewesen sei. Das Plädoyer lautete denn auch auf Freispruch, das Urteil wird mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Auch Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Berufung ein.
Schörkmayr war auch noch wegen Diebstahls und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt gewesen. Diese beiden Delikte wurden vom Richter aus dem Verfahren ausgeschieden und werden extra verhandelt.
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