Neuenrade/Hagen. Mit dem ein oder anderen Marihuana-Deal schaffte sich ein 22-jähriger Neuenrader offenbar einen Nebenverdienst. In zweiter Instanz wollte er eine Berufungskammer des Hagener Landgerichts gestern allerdings davon überzeugen, dass das bei ihm entdeckte „Gras“ lediglich für den Eigenkonsum bestimmt war.
Quelle / Volltext derwesten
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