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Freitag, 21. September 2012

Groupon & Co.: Ehrendoktortitel für 39.- Euro ist rechtswidrig


Beim Gutscheinportal Groupon werden Nutzern in aller Regel lokale, verbilligte Angebote für Restaurants, Massagen, Reisen etc. angeboten. Vor kurzem vermittelten die Betreiber des Portals den Kauf von Ehrendoktortitel z.B. in Ufologie. Ob dies zulässig ist, hatte das VG Berlin zu entscheiden.

Was ist passiert?
Die Gutschein-Plattform Groupon bot am 14. Mai 2012 in Deutschland Ehrendoktortitel an. Diese Doktortitel stammten von der sog. „Miami Life Development Church“, welche gegen eine „milde Spende“ „kirchliche Ehrendoktor-, Ehrenprofessortitel oder beide“ verlieh.
Die Gutschein-Plattform bewarb das Angebot mit der Äußerung:
"39 Euro statt 150 Euro - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen.“

Quelle / Volltext erecht

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