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Donnerstag, 20. September 2012

Hypo-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer

Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete am Donnerstag mit vier Schuldsprüchen. Nun erhöht sich die Chance der BayernLB, bei den früheren Hypo-Eigentümern Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Klagenfurt/Höll. Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete mit vier Schuldsprüchen: Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer und der frühere Vorstand Günter Striedinger wurden am Donnerstag in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren beziehungsweise vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Steuerberater Hermann Gabriel bekam viereinhalb Jahre und der Rechtsanwalt Gerhard Kucher vier Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Alle vier Angeklagten werden dagegen berufen.

Für die Kärntner Staatsanwaltschaft und die vom Finanzministerium eingesetzte Ermittlertruppe „CSI Hypo“ ist der Richterspruch ein Etappensieg. Ende 2009 musste die Klagenfurter Bank mit der Verstaatlichung vor der Pleite gerettet werden. Bislang schoss der Steuerzahler 1,5 Mrd. Euro zu. Die Finanzmarktaufsicht schließt nicht aus, dass die Hypo heuer noch einmal Geld brauchen wird.
Die „CSI Hypo“ überprüfte alle wichtigen Geschäfte der vergangenen zehn Jahre. Kulterer und die drei Angeklagten wurden wegen einer 2004 durchgeführten Kapitalerhöhung verurteilt. Laut der Anklage sollen die Manager damals ihre Befugnisse missbraucht und die Eigenmittelvorschriften des österreichischen Bankwesengesetzes verletzt haben. Denn im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Hypo-Aktien unter anderem von einer Firma gekauft wurden, hinter der eine Stiftung von Steuerberater Gabriel steht.
Quelle / Volltext die presse

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